17.02.2009
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung deckt den Grundbedarf für Familien, Paare und Singles ab und umfasst den privaten Bereich. Die Rechtsschutzversicherung umfasst den privaten Bereich. Sie gilt in der Regel für Familien, Paare und Singles. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt. Selbstständige müssen bei der Anmeldung eines Privat-Rechtschutzes einen höheren Tarif bezahlen, weil Sie sich laut Statistik im privaten Bereich häufiger gerichtlich auseinandersetzen als Nichtselbstständige.
Der Schutz umfasst unter anderem die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht. Der Rechtsschutzversicherer hilft zum Beispiel bei der Vermittlung eines Anwalts, und übernimmt die Kosten für den juristischen Beistand und Gerichtskosten - weltweit bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen. Außerdem bezahlt sie etwaige Vorschüsse oder tritt für Strafkautionen in Vorleistung.
Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss in der Regel zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Die Rechtschutzversicherung greift allerdings nicht bei allen Streitigkeiten. So übernimmt sie beispielsweise nicht die Rechtsstreitkosten bei:
- Bauvorhaben
- Scheidungsangelegenheiten
- Familien- und Erbstreitigkeiten (nur Erstberatung)
- Straftaten, die vorsätzlich begangen werden.
Hinweis: Alle Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, werden nicht über die Versicherung reguliert (Wartezeit). In der Regel gilt beim Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz eine dreimonatige bzw. in einigen Fällen sogar eine sechsmonatige Wartezeit. Geht der Versicherungsschutz nahtlos von einem Versicherer zum anderen über, entfällt die Wartezeit.
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.
Sicherheit