21.04.2009
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen. Denn wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften - und zwar mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten".
In der privaten Haftpflicht sind in der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Partner und minderjährige oder noch in der Erstausbildung stehende Kinder des Versicherungsnehmers/Partners versichert. Andere Personen im Haushalt können eventuell auf Antrag mitversichert werden (z.B. Verwandtschaft).
Hinweis: Wenn Sie mit einem Lebenspartner zusammenwohnen, ist dieser mitversichert, muss aber vorher der Versicherung namentlich genannt werden. Ansprüche untereinander sind nicht versichert. Wurde das Studium oder die Berufsausbildung nicht schnellstmöglich nach der Schule begonnen, besteht kein Versicherungsschutz mehr, auch nicht für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium.
Leistungen
- Personenschäden
- Sachschäden
- dadurch verursachte Vermögensschäden
Stellen Sie sich vor, Sie verursachen mit Ihrem Fahrrad einen Unfall und verletzen dabei jemanden so schwer, dass er lebenslang nicht mehr arbeiten kann. Oder Sie verursachen am Urlaubsort im Hotel einen Schaden. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sach- und Personenschäden ab, die bis in Millionenhöhe gehen können.
Was ist nicht versichert:
Nicht zu den Risiken des Alltags und damit extra zu versichern sind zum Beispiel:
- Tierhalterhaftpflicht (Hunde, Pferde)
- Wassersporthaftpflicht (Boote, Surfbretter)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (auch für ein vermietetes Einfamilienhaus)
- Gewässerschadenhaftpflicht (Heizöltank)
- Bauherrenhaftpflicht
Für diese Risiken sind gesonderte Versicherungen zu beantragen. Teilbereiche sind eventuell in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, die eine erweiterte Deckung bieten. Es gibt diverse Deckungserweiterungen. Hierzu gehören u.a.: Abhandenkommen fremder privater Schlüssel, Allmählichkeitsschäden, Regressanspruch der Arbeitgeber und Sozialversicherungen bei mitversicherten Lebensgefährten, Schäden an geliehenen beweglichen Sachen, Schäden durch minderjährige Kinder bis 7 Jahre, oder eine Forderungsausfalldeckung (Wenn Sie Haftpflichtansprüche haben und der Verursacher nicht zahlen kann). Diese Zusatzdeckungen können - je nach Versicherer - gegen Beitragszuschläge mitversichert werden. Einige Versicherer bieten so genannte Paket-Angebote. Hier sind Deckungserweiterungen günstig eingeschlossen.
Tipps:
- Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf eine ausreichende Deckung - zum Beispiel: zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Millionen Euro für Sachschäden.
- Kleine Haustiere (z. B. Katzen) sind in die private Haftpflichtversicherung einbezogen - ohne zusätzlichen Beitrag.
- Versicherungsschutz besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von zumeist bis zu einem Jahr.
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung finden Sie hier.
Sicherheit