14.04.2009
Versicherungsnachweis
Zum 1. März 2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bis dahin gilt die einfache Versicherungskarte (früher Doppelkarte) als Nachweis für die Kfz-Versicherung im Inland. Die Versicherungsbestätigung muss bei jeder Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, Umschreibung auf einen anderen Halter oder Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Mit Aushändigung einer Doppelkarte sagt die Versicherungsgesellschaft den vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu. Die vorläufige Deckungszusage begründet einen rechtlich selbständigen Vertrag. Auch für Voll- oder Teilkaskoversicherung und Insassen-Unfallversicherung kann die vorläufige Deckung vereinbart werden. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Versicherer auf.
In allen EU-Mitgliedsstaaten gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen, in allen anderen Ländern wird die Grüne Karte verlangt. Die Deutschen Versicherer empfehlen jedoch, die Grüne Karte auf allen Reisen ins Ausland mitzuführen. Sie ist kostenlos beim eigenen Kfz-Versicherer erhältlich und meist mehrere Jahre gültig.
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