09.02.2009

Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

Die Deckungssumme oder Versicherungssumme beziffert den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall begleicht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheidet man üblicherweise zwei Varianten der Deckung:

Gesetzliche Mindestdeckung (Deutschland)

  • Personenschäden: bis 7,5 Millionen Euro je Schadensfall
  • Sachschäden: bis 1 Million Euro
  • Vermögensschäden: bis 50.000 Euro

Erweiterte Deckung

Grundsätzlich ist es möglich, mit dem Versicherer deutlich höhere Deckungssummen zu vereinbaren, z. B. 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Man spricht von einer erweiterten Deckung.

Eine erweiterte Deckung zu wählen, ist empfehlenswert. Die Beiträge sind nur geringfügig höher und bedeuten ein großes Plus an Sicherheit.