09.02.2009
Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme beziffert den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall begleicht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheidet man üblicherweise zwei Varianten der Deckung:
Gesetzliche Mindestdeckung (Deutschland)
- Personenschäden: bis 7,5 Millionen Euro je Schadensfall
- Sachschäden: bis 1 Million Euro
- Vermögensschäden: bis 50.000 Euro
Erweiterte Deckung
Grundsätzlich ist es möglich, mit dem Versicherer deutlich höhere Deckungssummen zu vereinbaren, z. B. 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Man spricht von einer erweiterten Deckung.
Eine erweiterte Deckung zu wählen, ist empfehlenswert. Die Beiträge sind nur geringfügig höher und bedeuten ein großes Plus an Sicherheit.
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