11.02.2009
Kfz-Haftpflichtversicherung
Ob Pkw, Bus oder Traktor - ohne Kfz-Haftpflicht darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen. Durch die Kfz-Haftpflicht sind Schäden versichert, bei denen durch ein anderes Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden, oder Vermögensschäden entstehen. Der Betroffene soll dabei finanziell so entschädigt werden, als wäre der Unfall gar nicht passiert. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers übernimmt nur die Vollkaskoversicherung.
Wer ohne Haftpflicht fährt, macht sich strafbar. Anders als bei der Kaskoversicherung gilt bei der Haftpflicht Aufnahmezwang. Kein Antrag darf von einer Versicherung abgelehnt werden. Auch dann nicht, wenn ein Fahrzeugbesitzer bereits in mehrere Unfälle verwickelt war.
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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung finden Sie hier.
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