21.04.2009
Leistungen Teilkaskoversicherung
In der Teilkasko- oder auch Fahrzeugteilversicherung ist das Kfz nach den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in der Regel gegen folgende Gefahren versichert:
- Brand und Explosion,
- Entwendung (Diebstahl oder Raub),
- Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne von § 2 Bundesjagdgesetz (z. B. Rehe oder Hirsche, aber kein Federwild),
- Glasbruch (an der Autoverglasung) sowie
- Kabelschäden nach Kurzschluss.
Bei einem Wildunfall liegt ein Zusammenstoß im Sinne des Vertrages dann vor, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision mit dem Haarwild in Bewegung befindet. In diesem Falle müssen Sie dies der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter unverzüglich melden und sich bei einer dieser Stellen eine Wildschadensbescheinigung zur Vorlage beim Versicherer ausstellen lassen.
Je nach AKB umfasst die Teilkasko auch weitere Schäden, die z. B. durch Marderbisse verursacht werden.
Der Umfang der Entschädigung ergibt sich ebenfalls aus den AKB. Bei neueren Pkw kommt unter Umständen sogar eine Erstattung des Neupreises in Betracht. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese von der Entschädigung abgezogen.
Wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Versicherung binnen einer Woche über jeden Schadenfall, und zeigen Sie eine Entwendung unverzüglich schriftlich an! Holen Sie bei Schäden bitte auch zunächst die Weisungen des Versicherers in Bezug auf eine Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs ein! Über die Einschaltung eines Sachverständigen entscheidet Ihr Kaskoversicherer.
Im Falle einer Entwendung sind Sie zur Rücknahme Ihres Kfz verpflichtet, wenn dieses binnen eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder aufgefunden und zumutbar von Ihnen dort in Besitz genommen werden kann. Der Versicherer beteiligt sich jedoch in Grenzen an Ihren möglichen Reisekosten vom regelmäßigen Stand- zum Fundort.
Hinweis: Nicht in der Teilkasko versicherbar sind insbesondere das persönliche Reisegepäck, übrige Gegenstände im Auto, deren Nutzung nicht nur dem Gebrauch des Fahrzeugs dient, sowie die mögliche Ladung auf einem Anhänger. Hierfür benötigt man eine Reisegepäck- (Privatpersonen) oder Autoinhaltversicherung (Gewerbetreibende).
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