17.04.2009
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung bietet finanzielle Absicherung für Schadenfälle, die aufgrund bestimmter versicherter Ereignisse eingetreten sind.
Abhängig davon, ob eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges sowie der mitversicherten Teile.
Während das versicherte Fahrzeug im Versicherungsschein genau bezeichnet ist, ist die Abgrenzung bei Fahrzeugteilen und Zubehör etwas schwieriger. Diese müssen grundsätzlich für den Straßenverkehr zugelassen und am Fahrzeug befestigt sein oder unter Verschluss verwahrt werden. Ohne Beitragszuschlag sind werksseitig eingebaute oder gesetzlich vorgeschriebene Teile versichert, spezielle oder nachträglich eingebaute Teile nur bis zu einer begrenzten Summe. Manche Gegenstände sind nicht versicherbar, da sie weder Fahrzeug- noch Zubehörteil sind.
Viele Versicherer machen von der Möglichkeit Gebrauch, von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), abzuweichen. In unserer Liste häufiger Fragen und Antworten finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Kaskoversicherung.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Kaskoversicherung gilt nach den AKB grundsätzlich im Inland und allen europäischen Ländern sowie außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z. B. die Kanarischen Inseln oder Azoren. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches muss vertraglich vereinbart werden.
Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Eine solche kann sowohl in der Voll- als auch Teilkaskoversicherung vereinbart werden. Das heißt: Im Schadenfall zahlt der Versicherungsnehmer einen vorher festgelegten Teil des Schadens selbst. Üblich sind Beträge von 150, 300, 500 oder 1.000 Euro.
Schadenfreiheitsrabatt
In der Vollkaskoversicherung erhalten Sie einen Beitragsrabatt für schadensfreie Jahre.
Tipp: Bei Reparaturkosten, die nur knapp über dem möglichen Selbstbehalt liegen, lohnt es sich unter Umständen, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen und nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden. Schließlich kommt es hierfür einzig auf die Zahl der Schäden und nicht deren einzelne Höhe an.
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