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21.04.2009

Kfz-Insassen-Unfallversicherung

Wenn es bei einem Unfall nicht nur zu Blechschäden kommt, sondern auch der Fahrer oder weitere Insassen in Mitleidenschaft gezogen werden, kann dies schlimme Folgen haben.

Eine Kfz-Unfallversicherung ist für diese Fälle eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bietet eine finanzielle Absicherung für den Kranken-, Invaliditäts- und Todesfall.

Eine Besonderheit der Kfz-Unfall- ist, dass sie in der Regel zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- sowie Krankenversicherung leistet.

Sie ist von besonderem Nutzen, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht zahlt oder dieser gar keine solche abgeschlossen hatte, zum Beispiel

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist für die Schadensregulierung nicht eintrittspflichtig oder verweigert diese aus sonstigen Gründen oder
  • der Unfallverursacher ist ein nicht haftpflichtversicherter Fußgänger oder Radfahrer, der finanziell nicht in der Lage ist, für den von ihm verursachten Personenschaden aufzukommen.

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas und darüber hinaus in den zum Geltungsbereich der EU gehörenden Gebieten. Versichert sind die Insassen nicht nur während der Fahrt, sondern auch zum Beispiel beim Ein- sowie Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, während der Reparatur, des Reifenwechsels,Tankens sowie Waschens des Fahrzeugs.

Die Einzelheiten finden Sie in den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Ihrer Versicherung.