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03.03.2008

Pressetext für Polizeimedien

Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ab 1. März 2008

Ab 1. März 2008 wird das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) eingeführt. Es soll die Versicherungsbestätigungskarte in Papierform für eine Übergangszeit ergänzen und nach Ablauf einer Übergangsfrist ganz ersetzen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung wird vom Versicherer für den Halter in einer elektronischen Datenbank hinterlegt. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Dies geschieht über eine aus Zahlen und Buchstaben zusammengesetzte siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), wie etwa "H7FX5A3". Diese VB-Nummer bekommt der Halter von seinem Versicherer. Mit ihrer Hilfe kann der Sachbearbeiter die Versicherungsdaten einsehen und sofort prüfen, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, und das Kraftfahrzeug kann zugelassen werden. Das neue eVB-Verfahren ermöglicht gegenüber der bisherigen Papierkarte nicht nur einen gegen Missbrauch und Fälschung signifikant verbesserten Schutz von Versicherungsbestätigungen. Die Versicherer leisten damit zudem einen entscheidenden Beitrag zur Prozessoptimierung auf Behördenseite.

eVB-Verfahren erleichtert Kfz-Zulassung

Mit der am 1. März 2007 in Kraft getretenen neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist eine Neugestaltung des Datenaustausches zwischen Versicherern und Zulassungsbehörden verbunden, die mit Einführung des eVB-Verfahrens schrittweise umgesetzt wird. Auf Seiten der Behörden vermittelt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Datenaustausch. Auf Seiten der Versicherungswirtschaft übernimmt die in Hamburg ansässige GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG diese Aufgabe als Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Autoversicherer.

Die auffälligste Veränderung ist der Wegfall der seit Jahrzehnten verwendeten papiergebundenen Versicherungskarten. Zukünftig wird vom Versicherer ein Datensatz generiert, bei der Gemeinschaftseinrichtung hinterlegt und die siebenstellige VB-Nummer als Abruf-Code mitgeteilt. Die Zulassungsbehörde kann die elektronische Versicherungsbestätigung via KBA bei der Gemeinschaftseinrichtung abrufen.

Testphase seit Januar 2008

Um die Funktionsfähigkeit ab März 2008 zu gewährleisten, steht das eVB-Verfahren bereits seit Januar 2008 für die Kfz-Versicherungsdaten der am Pilotbetrieb beteiligten Zulassungsbehörden bereit. Mögliche technische Kinderkrankheiten oder andere Mängel können so frühzeitig erkannt und rechtzeitig behoben werden.

Ab dem 1. März 2008 erfolgt dann die bundesweite Einführung. Alle Versicherer werden teilnehmen und auch auf Behördenseite wird bereits zum Start mit einer hohen Beteiligungsquote gerechnet. In einer Übergangsphase von zunächst bis Ende 2008 werden die Versicherer die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Auf diese Weise wird die elektronische Versicherungsbestätigung auch bei Zulassungsbehörden verwendbar, die noch papiergestützt arbeiten. Ansonsten dient die Papierform nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer. Insgesamt gilt es, auf der einen Seite rund 120 Versicherungsgesellschaften und auf der anderen Seite derzeit 446 Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu vernetzen.

Kfz-Zulassung zukünftig online

Am 1. September 2008 werden in einer zweiten Stufe zur Umsetzung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch alle weiteren, direkten Mitteilungen von Versicherern an die Behörden elektronisch übertragen, z. B. anlässlich eines Vertragswechsels des Kunden oder bei Anzeige über die Beendigung des Versicherungsschutzes nach Kündigung.

Ziel ist die vollautomatische Zuordnung und Verarbeitung der Mitteilungen auf Behördenseite, um eine maximale Entlastung von diesen heute zeit- und arbeitsintensiven Tätigkeiten zu erreichen. Langfristig sollen dann alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett per Internet oder Handy zulassen können. In diesen Prozess kann die elektronische Versicherungsbestätigung nahtlos eingebunden werden. Das eVB-Verfahren ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer möglichen Internet-Online-Zulassung, die dem Bürger den Behördengang ersparen könnte.

Für Rückfragen zum Ablauf des eVB-Verfahrens steht für die Leitungsebene der Polizei das Kundenmanagement der GDV Dienstleistungs GmbH & Co. KG unter Tel. 040 / 33 449 - 3001 zur Verfügung.