Pressemitteilung
Elektronische Versicherungsbestätigung ab 1. März 2008
Optimierte Geschäftsprozesse und Kosteneinsparung bei Versicherern
Die alte Doppelkarte als Versicherungsnachweis bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen bekommt digitale Konkurrenz: Ab 1. März 2008 wird das bisherige, papiergebundene Verfahren durch das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) ergänzt.
Die notwendigen Daten können dann vollständig elektronisch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den Zulassungsbehörden ausgetauscht werden. In der Praxis funktioniert das so:
Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält er vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie etwa "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.
Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann dann mit ihrer Hilfe online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Elektronischer Datenaustausch - Was ändert sich im Kfz-Versicherungsgeschäft?
Kern der am 1. März 2007 in Kraft getretenen neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die umfassende Neugestaltung des Datenaustauschs zwischen Versicherern und regionalen Zulassungsbehörden. Im ersten Schritt wird nun die Vergabe von elektronischen Versicherungsbestätigungen realisiert. Die Ausgabe von Kfz-Versicherungsbestätigungen erfolgt in der Regel durch einen Versicherungsvermittler. Dieser steht in direktem Kontakt mit dem Versicherungsnehmer und ist oft erster Ansprechpartner des Kunden, wenn dieser die Deckungszusage für die Versicherung seines Kraftfahrzeuges benötigt. Der Vermittler nimmt die Kundendaten auf, leitet sie an einen Versicherer weiter, der den Datensatz dann zum Abruf in eine zentrale Datenbank einstellt. Im Gegenzug erhält der Vermittler die VB-Nummer und übermittelt diese an den Kunden. Der Kunde legt die VB-Nummer dem Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde vor, der zugehörige Datensatz wird abgerufen. Der Versicherungsschutz ist dadurch eindeutig und sofort nachgewiesen. Das Kraftfahrzeug kann ordnungsgemäß zugelassen werden.
Vorteile für Versicherer, Behörden und Versicherungsnehmer
Die Einführung des neuen eVB-Verfahrens bringt durch automatisierten Datenaustausch viele Vorteile für Versicherer, Behörden und Kunden. Eine vollautomatische Bearbeitung beschleunigt beim Versicherer die Policierung sowie Rechnungsstellung. Insgesamt wird der Vertrieb im Kfz-Versicherungsgeschäft transparenter. In den Zulassungsbehörden werden Bearbeitungszeiten deutlich verringert und Fehler bei Eingaben von Versicherungsdaten reduziert. Für die Versicherungsnehmer verkürzen sich vor allem die Wartezeiten. Schätzungen gehen davon aus, dass die Bearbeitungsdauer pro Zulassungsvorgang halbiert werden kann. (Schätzungen laut Angaben Arbeitsgruppe "Deutschland online")
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont den Nutzen des eVB-Verfahrens für alle Beteiligten. "Im Vergleich zu den heute verwendeten Doppelkarten ist die elektronische Versicherungsbestätigung gegen Missbrauch und Fälschung signifikant besser geschützt. Wir helfen zuverlässig mit, die Geschäftsprozesse vom Versicherer über den Kunden bis hin zur Zulassungsbehörde zu optimieren, den Staat schlanker und Behördengänge für den Bürger so einfach wie möglich zu machen", sagt Stephan Schweda, ein Sprecher vom GDV. "Bei rund 11,5 Millionen Kfz-Neuzulassungen und Ummeldungen im Jahr 2006 sind die Einsparpotentiale bei Versicherern und Behörden künftig sehr groß. Gleichzeitig wird der Kundenservice gesteigert."
Testphase seit Januar 2008
Die von den Autoversicherern und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft getragene GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) hat das neue eVB-Verfahren projektiert und ist damit betraut, es als Generalunternehmer für die Autoversicherer umzusetzen. Die GDV DL betreut die Versicherungsunternehmen und hilft, das neue Verfahren zu etablieren. Um die Funktionsfähigkeit ab März 2008 zu gewährleisten, steht das Verfahren bereits seit Januar 2008 für die Kfz-Versicherungsdaten der Zulassungsbehörden bereit. Mögliche technische Kinderkrankheiten oder andere Mängel können so früh genug erkannt und rechtzeitig behoben werden. Ab dem 1. März 2008 ist die elektronische Versicherungsbestätigung dann für die Versicherer obligatorisch. Allerdings kann es vorkommen, dass einige Zulassungsbehörden auch nach dem 1. März 2008 noch mit Papierform arbeiten. Für diese Konstellation werden die Versicherer in einer Übergangzeit die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde bereits elektronisch, dient die Papierform nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Versicherungsbestätigung in Papierform zugelassen.
Ab 2010 Kfz-Zulassung per Internet oder Handy
Nach Einführung des eVB-Verfahrens werden ab 1. September 2008 in einer zweiten Stufe auch alle weiteren, direkten Mitteilungen von Versicherern an die Behörden elektronisch übertragen, z. B. anlässlich eines Vertragswechsels des Kunden. Ziel ist die vollautomatische Zuordnung und Verarbeitung der Mitteilungen auf Behördenseite, um eine maximale Entlastung von diesen heute zeit- und arbeitsintensiven Tätigkeiten zu erreichen. Langfristig sollen dann alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett per Internet oder Handy zulassen können.
Weitere Informationen:
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Auf Seiten der Versicherer und in deren Auftrag ist der GDV für die Einführung des neuen eVB-Verfahrens verantwortlich. Dafür wurde die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG des Gesamtverbandes beauftragt, das neue eVB-Verfahren auszugestalten und umzusetzen. Sie betreut die Versicherungsunternehmen und hilft, das neue Verfahren zu etablieren. Weitere Informationen unter www.gdv.de und www.versicherung-und-verkehr.de.
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