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Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Polizeimedien

Wer heute sein Fahrzeug zulassen will, benötigt meist viel Zeit und Geduld. Dies wird sich mit der Einführung des neuen eVB-Verfahrens ändern. Ab dem 1. März 2008 bekommt die Versicherungsbestätigung in Papierform, auch Deckungs- oder Doppelkarte genannt, digitale Konkurrenz.

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Wieso wird eine neue elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt?

Grundlage für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ist die am 1. März 2007 in Kraft getretene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die neue Verordnung schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern und den für die Überwachung des Versicherungsschutzes zuständigen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln.

In der Praxis funktioniert das so:
Der Versicherer händigt dem Kunden keine Versicherungsbestätigung in Papierform mehr aus, sondern stellt für den Versicherungsnehmer in einer zentralen Datenbank eine elektronische Versicherungsbestätigung mit der zugehörigen VB-Nummer zum Abruf bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer.

Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Zulassungsbehördenmitarbeiter überprüft dann mit ihrer Hilfe online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

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Wie sieht eine VB-Nummer aus?

Die zukünftige VB-Nummer wird eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie etwa "H7FX5A3" sein, die zur Fahrzeuganmeldung bei der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Über diese VB-Nummer können die Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang händisch aufnehmen zu müssen.

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Welche Vorteile hat die neue VB-Nummer?

Die Umstellung auf das eVB-Verfahren gewährleistet einen zuverlässigen und gesicherten Datenaustausch zwischen Versicherern und Zulassungsbehörden. Für den Bürger werden sich die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen verkürzen. Eine "Blanko-VB" wie im alten Papierverfahren ist durch das eVB-Verfahren nicht mehr möglich und damit verbundener Missbrauch ausgeschlossen.

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Ab wann werden VB-Nummern ausgegeben?

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, steht das Verfahren bereits ab Januar 2008 für eine zweimonatige Pilotphase mit ausgewählten Zulassungsstellen bereit. Mögliche technische Kinderkrankheiten können so früh genug erkannt und rechtzeitig behoben werden.

Ab 1. März 2008 erfolgt die bundesweite Einführung des eVB-Verfahrens. Alle Versicherer werden daran teilnehmen, und auch auf Behördenseite wird bereits zum Start mit einer hohen Beteiligungsquote gerechnet.

Es lässt sich jedoch nicht sicher sagen, ob alle Zulassungsbehörden bereits ab dem 1. März 2008 elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen können. Während einer Übergangsphase werden die Versicherer deshalb die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigung eindrucken. Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig: Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papierform nur als "Merkzettel" für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Versicherungsbestätigung in Papierform zugelassen.

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Wie kann bei einer Verkehrskontrolle die Gültigkeit einer VB-Nummer geprüft werden?

Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, dient das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Versicherungsnachweis, da die Überwachung des Versicherungsschutzes der Zulassungsbehörde obliegt.

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind auch nach der neuen FZV zulässig, wenn sie zur Zulassung des Fahrzeugs unternommen werden und dafür Versicherungsschutz besteht. Der Versicherer dokumentiert im Datensatz, ob Versicherungsschutz auch für eine Zulassungsfahrt gewährt wird. Den Nachweis wird der Halter in Zukunft durch die Vorlage einer VB-Nummer führen. Anlässlich einer Verkehrskontrolle hat die Polizei somit die Möglichkeit, mit Hilfe der vom Halter genannten VB-Nummer über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer (0180) 25026 den Deckungsumfang der Versicherungsbestätigung abzufragen.