21.05.2013
Elektronische Versicherungsbestätigung

Elektronische Versicherungsbestätigung
Die elektronische Versicherungsbestätigung löste 2008 die bis dahin bekannte Papier-Doppelkarte ab. Möchte der Kunde sein Fahrzeug zulassen, technische Änderungen vornehmen oder verlegt er seinen Wohnort in einen anderen Zulassungsbezirk, benötigt er eine eVB von seinem Versicherer.
In der Praxis funktioniert das so: Der Versicherer stellt für den Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.
Die Zulassungsbehörde kann über die VB-Nummer den bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) bereitliegenden Datensatz abrufen und die Zulassung durchführen. Manuelle Prüfungen und Eingaben der Versichererdaten sind nicht mehr erforderlich. Alle Zulassungsbehörden sind über das Kraftfahrt-Bundesamt an die GDV DL angebunden.
Die GDV DL stellt im Rahmen des eVB-Verfahrens ebenfalls sicher, dass die Zulassungsbehörde darüber informiert wird, wenn der Kunde seine Versicherung wechselt oder der Versicherungsschutz erlischt. Sie garantiert als Clearingstelle aller Versicherer ein sicheres, wettbewerbsneutrales Verfahren für alle Beteiligten.
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