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21.04.2009

Schadenfreiheitsrabatt

Wer unfallfrei fährt, wird in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit einem günstigeren Beitrag belohnt. Anders formuliert: Es wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt. Dessen jeweilige Höhe ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).

Die Verträge der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung werden jeweils zum 1. Januar, entsprechend dem Schadenverlauf des vergangenen Kalenderjahrs, neu eingestuft. Ist ein Versicherungsvertrag schadenfrei geblieben, so  kommt es zu einer Einstufung in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse. Bei schadenbelastetem Verlauf erfolgt hingegen eine Rückstufung. Maßgeblich ist hier der Tag der Schadenmeldung. Wirksam wird die Neueinstufung stets zur ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.

Zu beachten ist: Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe des einzelnen Schadens, sondern die Anzahl der Schäden entscheidend. Mehrere kleine Unfälle können durchaus zu einem höheren Rabattverlust führen als ein teurer Schaden.