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28.04.2009

Schaden melden

Glück gehabt, wenn bei einem Unfall nur Blechschaden entstanden ist. Trotzdem ist ein Unfall ärgerlich und nur schon der Gedanke an die Schadenregulierung lästig. Dabei ist alles gar nicht so kompliziert.

Bei der Versicherung...

Bevor Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen, sollte Sie sich ein paar Notizen machen: Um welches Schadensereignis geht es, was genau ist passiert? Wie groß ist der Schaden? Bereithalten sollten Sie auf jeden Fall die Nummer des Versicherungsscheins. Tipp: Am einfachsten funktioniert die Schadenmeldung über NOTFON D, den Zentralruf der deutschen Autoversicherer. Mehr Informationen zum Zentralruf erhalten Sie hier.

Fristen beachten

Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung in Verbindung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie innerhalb einer Woche aktiv werden. Informationen über Fristen finden Sie auch in Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen. Als Versicherungsnehmer sind Sie darüber hinaus verpflichtet, sich an der Aufklärung des Tatbestandes zu beteiligen.

Genaue Angaben machen

Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer mit einem PKW von einem Unfall betroffen wurden, braucht Ihre Versicherung folgende Informationen:
die Personalien der beteiligten Fahrer
die Daten der beteiligten Fahrzeuge (Wagentyp und Kennzeichen)
eventuell die Personalien von Zeugen sowie
eine Beschreibung des Unfallherganges.

Bei der Polizei...

Alle anderen Schäden wie mutwillige Zerstörung (Vandalismus), Feuer, Einbruch, Diebstahl, etc. müssen Sie der Polizei melden. Auch bei Wildschäden gilt: immer die Polizei verständigen. Die Versicherung benötigt die polizeiliche Meldung für die Schadenregulierung.
Wie Sie sich am Unfallort am besten verhalten steht in der Broschüre "Ein Autounfall - was tun?".