Katastrophe im Urlaubsparadies
Nach dem Tsunami auf Samoa am 30. September 2009 meldete eine englischsprachige Touristin: Ein deutsches Pärchen sei verletzt in einem Krankenhaus aufgenommen worden. Leider hatte sie keinerlei Angaben, außer Namen und Geburtsdatum. Die Mitarbeiter der Assistance begannen mit einer Recherche beim Auswärtigen Amt in Deutschland, der Deutschen Botschaft in Samoa und telefonierten gleichzeitig mit den Krankenhäusern auf der Insel.
So konnte schnell die Versicherung des Paares ermittelt und auch das Krankenhaus, in dem beide behandelt wurden, gefunden werden. Beim telefonischen Kontakt mit dem Mann wurde schnell klar: Die verletzte Frau brauchte dringend Hilfe. Sie hatte eine offene Wunde am rechten Fuß, bekam Antibiotika und Infusionen und hatte starke Schmerzen. Im Krankenhaus herrsche das pure Chaos, die hygienischen Bedingungen seien unerträglich.
Eine Abklärung mit den Ärzten vor Ort ergab, dass das Loch am Fuß der Patientin nekrotisch zu werden drohe. Um die richtige Behandlung gewährleisten zu können, musste die Patientin ausgeflogen werden. Die Assistance schaltete daraufhin ihre Filiale für Ozeanien ein, um eine schnelle Verlegung in ein Krankenhaus möglich zu machen. Es stellte sich heraus, dass die australische Regierung ein Militärflugzug nach Samoa geschickt hatte, um ihre verletzten Landsleute auszufliegen. Mit einer Kostenzusage der Assistance nahmen sie auch die Patientin und ihren Lebensgefährten mit.
Gleichzeitig setzten sich die Mitarbeiter der Assistance mit der Botschaft in Sydney in Verbindung und garantierten dort die Übernahme der medizinisch notwendigen Kosten für die Behandlung und die Evakuierung aus Samoa.
Die Patientin wurde nach ihrer Ankunft in Sydney sofort operiert. Die genaue Diagnose lautete letztendlich: Sprunggelenksfraktur, Nasenbeinfraktur, große Weichteilverletzung des rechtens Fußes, Fremdkörper in linker Hand und im rechten Oberschenkel. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fünf Wochen später wurden die Kosten für eine behindertengerechten Unterkunft für weitere sechs Wochen von der Versicherung auf Kulanz übernommen.
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