29.04.2009
Autokennzeichen in Deutschland
Hier finden eine Übersicht über die wichtigsten in Deutschland gebräuchlichen Kennzeichen.
Standard-Kennzeichen (Eurokennzeichen)
Im Januar 1995 wurde das Eurokennzeichen in Deutschland eingeführt. Die Kennzeichen symbolisieren die Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft. Die vorderen und hinteren Kennzeichen enthalten jeweils eine Stempelplakette der Zulassungsstelle sowie Prüfplaketten der Haupt- und Abgassonderuntersuchung (oberhalb der Stempelplakette). In Deutschland sind seit dem 1. November 2000 nur noch Eurokennzeichen zulässig. Die bis dahin vergebenen Kennzeichenschilder in alter Ausführung behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit.
Grünes Kennzeichen
Kennzeichen mit grüner Beschriftung und grünem Rand zeigen: Dieses Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Das trifft zu auf Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, auf bestimmte Anhänger und Arbeitsmaschinen sowie auf Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen. Fahrzeuge von Behörden, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse und Kleinkrafträder sind zwar ebenfalls steuerfrei, sie erhalten aber kein grünes Kennzeichen.
Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)
Oldtimer-Kennzeichen ähneln auf den ersten Blick dem Euro-Kennzeichen. Der einzige Unterschied: Das letzte Zeichen ist ein "H". Der Buchstabe steht für "Historisches Fahrzeug". Fahrzeuge dieser Art sind mindestens 30 Jahre alt. Sie werden vorwiegend zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturguts" eingesetzt. Ein Oldtimer-Kennzeichen erhält nur, wer über ein Fahrzeuggutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegt. Der Grund: Oldtimer erfreuen sich einer günstigen jährlichen Pauschal-Steuer. Eingeführt wurden die Oldtimer-Kennzeichen übrigens 1997.
Ausfuhr-Kennzeichen (Internationale Zulassung)
Wer Fahrzeuge exportieren möchte, braucht eine internationale Zulassung, beziehungsweise ein Ausfuhr-Kennzeichen. Die Bedingungen: Das Fahrzeug muss verkehrssicher und haftpflichtversichert sein. Prüfplaketten und Euro-Felder gibt es auf diesen Kennzeichen nicht. Sie enthalten aber ein rotes Feld, in dem vermerkt ist, wie lange das Kennzeichen gültig. Maximal ein Jahr kann ein solcher Zeitraum umfassen. Ist das Ausfuhrkennzeichen maximal drei Monate gültig, wird das Fahrzeug von der Steuer befreit.
Saison-Kennzeichen
Ein Saison-Kennzeichen ist ein Kennzeichen für Fahrzeuge, die nur in einen bestimmten Zeitraum des Jahres genutzt werden, zum Beispiel das Cabrio oder ein Motorrad während der Sommerzeit. Die Vorteile: Das Fahrzeug braucht nicht jedes mal an- und abgemeldet werden. Außerdem fallen Versicherungsbeiträge nur für die Zeit an, in der das Fahrzeug gefahren wird. Die Geltungsdauer des Kennzeichens kann zwischen zwei und elf Monaten liegen.
Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung
Ein Kurzzeitkennzeichen (hat zum 1.5.1998 das "Rote Kennzeichen" abgelöst) wird zur einmaligen Verwendung für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten - für ein nicht zugelassenes Fahrzeug - ausgegeben. Andere Fahrten sind damit nicht zugelassen, es besteht für diese kein Versicherungsschutz!
Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle ist die Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigung erforderlich.
Vorteile
- Das Kurzzeitkennzeichen muss nicht mehr, wie das alte rote Kennzeichen, nach Ablauf der Gültigkeit zurück gegeben werden. Damit bleibt dem Kennzeicheninhaber ein zweiter Gang zur Zulassungsstelle erspart.
- Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Kennzeicheninhabers, beantragt werden. Wer z. B. ein stillgelegtes Fahrzeug aus Hamburg kaufen und überführen möchte, kann die Kurzzeitkennzeichen auch in Hamburg beantragen.
- Das Kurzzeitkennzeichen kann vom Verkäufer oder vom Käufer beantragt werden.
- Vorteil für den Verkäufer eines gebrauchten Pkw: Wenn er das zu verkaufende Auto abmeldet, und der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, geht er keinerlei Risiko ein. Zum Beispiel, dass der Wagen nicht rechtzeitig umgemeldet wird oder noch vor der Ummeldung ein Unfall passiert.
Gültigkeit des Kurzkennzeichens
Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage einschließlich des Ausgabetages. Der letzte Tag der Gültigkeit ist in einem gelben Feld auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben, und zwar durch drei untereinander geschriebene Zahlen. Das Kurzeitkennzeichen mit diesem Aufdruck ist bis einschließlich 7. September 2010 gültig:
07
09
10
Sonderfall: Pkw-Überführung ins Ausland
Ein Sonderfall ist die Überführung eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland. Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden. Grund: Dieser Fahrzeugschein entspricht nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen (von 1926, 1949 und 1968). Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.
Wer sicher gehen will, kann sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Außerdem kann man die erforderlichen Personen- und Fahrzeugdaten durch die zuständige Behörde in den nationalen Zulassungsschein eintragen lassen.
In anderen europäischen Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen in der Regel toleriert bzw. nicht beanstandet. Es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch oder Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In der Vergangenheit gab es Fälle, etwa in Belgien oder Luxemburg, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz ist bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland in vollem Umfang gegeben. Die Grüne Karte wird aber in der Regel nur dann ausgegeben, wenn eine anschließende reguläre Zulassung des Pkw als sicher gilt.
Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe
Kfz-Hersteller, Händler und Reparaturwerkstätten können das Kennzeichen mit der roten Beschriftung und dem roten Rand verwenden. Voraussetzungen: Gewerbeschein, Bedarfsnachweis, Versicherungsnachweis und die "Zuverlässigkeit" des Antragstellers. Gedacht ist dieses Kennzeichen für Probe- Prüfungs- und Überführungsfahrten von Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind. Die Nummer beginnt immer mit "06". Rote Kennzeichen tragen eine Stempelplakette, aber keine Prüfplakette.
Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist die Alternative zum "H"-Kennzeichen. Man kann es für mehrere Fahrzeuge beantragen. Für die ganzjährige Nutzung des Schildes muss der Halter allerdings ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der ursprüngliche Zweck dieses Kennzeichens: Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Das Fahrzeug muss mindestens 20 Jahre alt und als Oldtimer anerkannt sein. Die Nummer dieser Kennzeichen beginnt mit "07", bei älteren Kennzeichen auch mit "06". Diese Kennzeichen tragen neben dem Euro-Feld eine rote Beschriftung, einen roten Rand und eine Stempelplakette.
Versicherungskennzeichen
Diese Kennzeichen dienen dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung für zulassungsfreie Fahrzeuge: zum Beispiel Kleinkrafträder sowie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren können. Außerdem: motorisierte Rollstühle. Anhand der Buchstaben auf dem Kennzeichen lässt sich die Versicherungsgesellschaft erkennen, die das Schild ausgibt. Die Farben des Randes und der Beschriftung variieren jährlich zwischen blau, grün und schwarz. Der Untergrund ist immer weiß. Das Schild ist maximal ein Jahr gültig (1.März bis Ende Februar des Folgejahres).
Mehr zum Thema Mofas und Mopeds finden Sie in der Rubrik Motorrad. Unter anderem: wie Sie online das Versicherungskennzeichen entschlüsseln können. Schau'n Sie rein!
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