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13.01.2009

Versicherungsbestätigung

Jeder, der in Deutschland ein Auto anmeldet, muss durch eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) nachweisen, dass er eine Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug abgeschlossen hat. Das schreibt das Pflichtversicherungsgesetz vor.

Die Versicherungsbestätigung wird benötigt, wenn ein der Versicherungspflicht unterliegendes Fahrzeug

  • erstmals zum Verkehr zugelassen,
  • umgeschrieben,
  • nach Stilllegung wieder zugelassen oder
  • mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen werden soll.

Die einfache Versicherungsbestätigung gilt für normale Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen. Bis zum 1.1.2003 gab es die so genannte Doppelkarte: Sie bestand aus zwei Teilen, eine für die Zulassungsstelle und eine für die Versicherung (Doppelkarte). Heute erfolgt die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt.

Seit dem 01. März 2008 kann dank der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) der komplette Datenverkehr zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden elektronisch geregelt werden. Statt der bisherigen Versicherungsbestätigung aus Papier wird für den Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereitgestellt. Die regionalen Zulassungsstellen haben darauf Zugriff und können mithilfe der siebenstelligen VB-Nummer die Versicherungsbestätigung des jeweiligen Kunden identifizieren.