10.02.2009

Diebstahl: Autoklau auf der Probefahrt

Wer sein Auto verkaufen will, sollte besonders vorsichtig sein, wenn er das Fahrzeug Interessenten zur Probefahrt überlässt. Macht sich der vermeintliche Kaufinteressent nämlich bei der Probefahrt auf und davon, geht der Verkäufer leer aus.
Die Kaskoversicherung kommt nicht für den Schaden auf, da der Verkäufer "freiwillig" die so genannte "Sachherrschaft" über das Fahrzeug aufgegeben hat. Juristisch gesehen liegt kein versicherter Diebstahl, sondern eine Unterschlagung vor - und die ist nicht versichert. Zu diesem Urteil kam beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Verkäufer habe "in eklatanter Weise" den Diebstahl ermöglicht und somit grob fahrlässig gehandelt.

Auf jeden Fall sollte Sie sich ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepass geben lassen. Doch auch hier gilt es, gründlich zu prüfen, um nicht einer Fälschung aufzusitzen. Dass man vor der Probefahrt auch den Führerschein des potenziellen Käufers kontrolliert, ist selbstverständlich. Denn der Fahrzeughalter muss sich - um den Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu gefährden - davon überzeugen, dass der Fahrer überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.