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08.04.2009

Hinweise für die Probefahrt

Beim Kauf eines Pkw oder Motorrads - egal ob beim Händler oder von Privat - gehört in der Regel eine Probefahrt dazu. Am besten ist es, beim Kauf eines Gebrauchtwagens einen sachkundigen Berater bei sich zu haben oder das Fahrzeug vor Unterschrift des Kaufvertrages in einer Werkstatt von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Sie können jedoch schon auf der Probefahrt grobe Mängel feststellen.

  • Starten Sie auf der Probefahrt nicht mit einem warmen Motor. Sonst können Sie nicht überprüfen, ob der Motor auch "kalt" anspringt und im Leerlauf ruhig ist. 
  • Das Fahrzeug sollte sofort anspringen, die Motordrehzahl im Leerlauf konstant bleiben.
  • Lauschen Sie auf das Motorgeräusch: Hören Sie ungewöhnliche Geräusche (Klappern, Klopfen)?
  • Ist die Lenkung in Ordnung? Wenn Sie das Lenkrad auf gerader Strecke locker halten, darf der Wagen nicht nach links oder rechts wegziehen. Das Lenkrad vibriert nicht.
  • Die Bremsen quietschen nicht, sind nicht zu locker und lassen sich nicht mehr als ein Drittel durchtreten, bis die Bremswirkung eintritt. 
  • Beim Bremsen sind keine metallischen Geräusche zu hören.
  • Bei der Vollbremsung mit ABS blockieren die Räder nicht, das typische Vibrieren tritt ein.
  • Die Bremsen sind nach der Probefahrt nicht heiß. 
  • Die Handbremse sollte sich leicht anziehen lassen, der "Hebelweg" darf nicht zu lang sein. 
  • Die Schaltung funktioniert leicht, exakt und ohne Kratzgeräusche.
  • Die Kupplung muss einwandfrei funktionieren. Das Schalten geht leicht, ohne Widerstand und ohne Geräusche.