14.04.2009

Verkauf eines gebrauchten Wagens

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, endet der Versicherungsvertrag nicht - wie oft angenommen - automatisch. Im Gegenteil: Als Verkäufer eines Gebrauchtwagens können Sie Ihre Versicherung gar nicht kündigen, dies kann nur der Käufer oder dessen Versicherung tun.

Hintergrund: Der Käufer tritt mit dem Kauf des Fahrzeuges in die Rechte und Pflichten des laufenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein. Der Käufer kann den Vertrag weiterlaufen lassen oder binnen eines Monats kündigen und einen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen.

Man sollte als Verkäufer darauf achten, dass der Versicherer möglichst bald über den Verkauf informiert wird. Andernfalls läuft der Verkäufer Gefahr, dass er bis zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres für die Prämie haftbar gemacht wird. Er kann in diesem Fall jedoch vom Käufer die an den Versicherer gezahlte Versicherungsprämie anteilsmäßig ab dem Zeitpunkt der Übergabe zurückfordern.

Sichere Alternative: den Wagen abmelden und den Käufer bitten, zur Übergabe ein Kurzzeitkennzeichen mitzubringen. Dies bekommt er gegen Vorlage eines Versicherungsnachweises bei jeder Zulassungsstelle.

Tipps für den Verkäufer:

  • Notieren Sie im Vertrag die genaue Uhrzeit und das Datum, wann das Fahrzeug dem Käufer übergeben wurde.
  • Setzen Sie eine Frist, in der das Auto umgemeldet werden muss.
  • Melden Sie den Verkauf der zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Versicherer über den Verkauf des Wagens.
  • Entsprechende Vordrucke sind meist an Kaufverträge angeheftet.