10.02.2009
Kauf eines gebrauchten Wagens
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie die Autoversicherung des Vorbesitzers übernehmen. Will der Käufer die fremde Versicherung nicht weiterführen, kann er den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Regelfall: Der Käufer schließt einen neuen Vertrag bei "seinem" Versicherer ab.
Der einfachste Weg: Sie legen bei der Zulassung des Wagens gleich die neue Versicherungsbestätigung vor. Der Beginn der neuen Versicherung gilt dann automatisch als Kündigung der Versicherung des Vorbesitzers. Sie brauchen nichts mehr tun, die Zulassungsstelle gibt die Information an die Versicherung des Vorbesitzers weiter.
Tipp: Wenn Sie dennoch die Versicherung des Vorbesitzers übernehmen wollen: Achten Sie darauf, dass die neue Gesellschaft die Vergünstigungen Ihrer bisherigen Versicherung übernimmt und Sie nicht in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Lassen Sie sich die Konditionen und Rabatte schriftlich bestätigen.
Sicherheit