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29.04.2009

Autokauf im Internet

Im Internet ist ein riesiger neuer Marktplatz für Autos entstanden. Im Jahr 2004 haben mehr als 600.000 Deutsche diese Möglichkeit zum Kauf genutzt, wobei in vier von fünf Fällen Gebrauchtwagen den Besitzer wechselten.

Wer den Überblick nicht verlieren will, sollte mit System vorgehen: Eine exakte Vorgabe von Typ, Ausstattung und Preis erleichtert die Auswahl erheblich. Außerdem sollte man an die Fahrtkosten denken und sich deshalb auf Autos konzentrieren, die in der näheren Umgebung angeboten werden.

Beim unerlässlichen Check vor Ort gilt es wie immer, das Auto kritisch unter die Lupe zu nehmen, denn Kilometerleistung, Unfallfreiheit und technischer Zustand müssen stimmen. Außerdem - gerade bei "Sonderangeboten" - die Daten in den Fahrzeugpapieren mit denen im Auto vergleichen. Bei der Übergabe müssen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung vorhanden sein. Wer ein Auto kauft, das älter ist als drei Jahre, braucht die AU-Bescheinigung für die Ummeldung. Beim Autokauf im Internet ist eine Zug-um-Zug-Abwicklung üblich: Die Bezahlung erfolgt nicht vorab, sondern nur gegen Fahrzeug und Papiere.

Auch die Autoversicherung ist für viele ein wichtiges Kaufkriterium. Wie günstig das Fahrzeug in der Haftpflicht und der Kasko- Versicherung eingestuft ist, erfährt man unter www.typklassen.de.

Worauf müssen Käufer und Verkäufer schließlich achten, wenn das Traumauto gefunden und man handelseinig geworden ist? Am besten ist es, das Fahrzeug wird vor Ort abgemeldet und die Überführung erfolgt mit einem Kurzzeitkennzeichen, das es gegen Vorlage eines Versicherungsnachweises bei jeder Zulassungsstelle gibt. So fährt der Käufer mit der Gewissheit, richtig versichert zu sein. Der Verkäufer hingegen vermeidet das Risiko, dass der Wagen nicht rechtzeitig umgemeldet wird oder vor der Ummeldung ei Unfall geschieht, der seinen Schadensfreiheitsrabatt gefährdet.

Wird das Fahrzeug mit den vorhandenen Kennzeichen überführt, sind folgende Tipps zu berücksichtigen:

  • im Vertrag Uhrzeit und Datum der Fahrzeugübergabe festhalten
  • eine Frist zur Ummeldung festsetzen
  • Information von Zulassungsstelle und Versicherer über den Verkauf durch den Verkauf durch den Verkäufer.

Der Käufer kann den Versicherungsvertrag des Vorbesitzers auch weiterlaufen lassen. Will er sich jedoch - was meist geschieht - bei "seiner" Gesellschaft versichern, dann reicht es aus, einfach deren Versicherungsbestätigung bei der Zulassung vorzulegen. Der Vertrag des Vorbesitzers ist damit automatisch gekündigt.