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Die Grüne Karte

Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.
 
Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Es ist also ratsam, die Grüne Karte immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die man bei einem Unfall notieren muss, und - auf der Rückseite - die Anschriften der Grüne-Karte-Büros, an die sich der Geschädigte wenden kann. Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch erheblich leichter.

Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Russland, Serbien/Montenegro, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Das Gebiet des Kosovo, welches trotz erklärter Unabhängigkeit derzeit kein UNO-Mitglied ist, gehört dem Grüne-Karte-System nicht an. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Detaillierte Informationen zum Grüne-Karte-Abkommen und den Mitgliedsländern finden Sie unter www.grüne-karte.de.

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