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13.04.2009

Kleine Haftpflichtschäden selber regulieren

Auch wenn Sie nur eine kleine Delle im Blech verursacht, einen Außenspiegels abgefahren oder beim Einparken einen Baumschutzbügel beschädigt haben, kann der Geschädigte Schadenersatz verlangen. Diese "Bagatellschäden" betrachtet Ihr Versicherer als Kleinschäden.

Abhängig von der Schadenhöhe dürfen Sie in der KH-Versicherung solche Kleinschäden, im Gegensatz zum "normalen" Schaden, selbst regulieren. Sie müssen Ihren Versicherer in diesem Fall nicht - wie sonst üblich - informieren. Je nach Versicherer gelten 250 oder 500 Euro als Kleinschaden-Grenze.

In der Regel ist es günstiger, einen Kleinschaden aus eigener Tasche zu zahlen, als eine Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes in Kauf zu nehmen.

Wenn's im Laufe des Jahres öfters kracht? Kein Problem: Sie können die Kosten für mehrere Reparaturen kleiner Schäden nachträglich geltend machen. Dies muss bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres geschehen. Wenn Ihnen die Regulierung nicht gelingt, der Schaden doch höher ausfällt oder der Geschädigte seine Forderung gerichtlich geltend macht, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung. Er hilft Ihnen weiter.