12.01.2009
Glasbruch: Reparatur lohnt sich
Bei Steinschlag oder Glasbruch muss die Windschutzscheibe nicht immer erneuert werden. Wenn der Schaden nicht zu groß ist, kann er in einer Spezialwerkstatt repariert werden.
Die Reparatur kann sich für Sie finanziell auszahlen: Glasbruchschäden sind in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Beim Einbau einer neuen Scheibe wird dabei jedoch die Selbstbeteiligung in vereinbarter Höhe fällig. Bei einer Reparatur der Scheibe hingegen verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung.
Die Versicherer arbeiten dazu mit festen Partnerwerkstätten zusammen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt, das heißt der Autobesitzer muss keine Vorkasse leisten.
Repariert werden können Glasschäden, zum Beispiel nach Steinschlag,
- die außerhalb des Sichtfeldes liegen,
- die im Durchmesser nicht größer sind als eine 2-Euro Münze,
- die nicht weniger als zehn Zentimeter vom Scheibenrand entfernt liegen.
Sicherheit