29.04.2009
Schaden melden
Als Verursacher
Wenn Sie einen Unfall verursacht haben: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Tun Sie dies auch, wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich.
Tipp: Melden Sie den Schaden direkt über 0180 / 25 0 26 (Zentralruf der Autoversicherer).
Als Geschädigter
Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen. Sie müssen keineswegs warten, bis der Unfallschuldige den Schaden meldet.
Tipp: Melden Sie den Schaden direkt über 0180 / 25 0 26 (Zentralruf der Autoversicherer).
Ansprüche gegen Dritte
Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht allein die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage des Falles müssen Sie informieren:
- Kaskoversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Schutzbrief-Versicherung
- Private Unfall- oder Lebensversicherung
- Arbeitgeber
- Gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung.
Tipps:
Beachten Sie, dass Sie bei der Schadenmeldung Fristen einhalten müssen. Außerdem hat jede Meldung eines Schadens eine Auswirkung auf Ihren persönlichen Schadenfreiheitsrabatt. Das heißt: Manchmal ist es ratsam, einen kleinen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.
Wenn dem Unfallverursacher der Name seiner Versicherung nicht einfällt, wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Über eine bundesweite Datenbank der Autoversicherer kann genau identifiziert werden, wer wo versichert ist. Sie erreichen den Zentralruf unter
Telefon 0180 - 25 0 26
Fax 040 - 33 669-401
E-Mail anfrage[at]zentralruf.de
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