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29.04.2009

Fristen beachten

Bei der Meldung eines Unfalles an den Versicherer müssen Fristen eingehalten werden. Generell gilt:

  • Schäden eines Autounfalls sind der Versicherung unverzüglich anzuzeigen...
  • ... spätestens aber innerhalb einer Woche.
  • Todesfälle sind dem privaten Unfallversicherer und dem Autoversicherer binnen 48 Stunden anzuzeigen.

Fristen am Jahresende
Auch zum Jahreswechsel müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres können Sie Reparaturkosten nach einem Unfall, die sie selbst bezahlt haben, nachträglich einfordern. Ausnahme: Schäden, die im Dezember entstehen, können noch bis zum 31. Januar des nächsten Jahres gemeldet werden.