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06.04.2009

Unfall aufnehmen - mit oder ohne Polizei

Immer wieder dieselbe leidige Frage: Ist es ratsam, bei einem Unfall die Polizei zu rufen oder nicht? In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall auf die Hilfe der Polizei zurückgreifen:

  • wenn Personen verletzt wurden,
  • wenn vermutlich Alkohol oder Drogen im Spiel sind,
  • wenn Sie einen vorgetäuschten Unfall vermuten,
  • wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht,
  • wenn Sie sich nicht einigen können, wer Schuld ist und Streit droht.

Wählen Sie die 110 oder 112, um die nächstgelegene Einsatzleitstelle zu benachrichtigen!

Bei einem Unfall, bei dem niemand verletzt wurde und es nur zu Blechschäden gibt, können Sie darauf verzichten, die Polizei zu rufen. Zwar kommt die Polizei in fast allen Bundesländern auf Anfrage auch zu leichten Unfällen, doch wenn die Lage unkompliziert ist, muss man sich oft auf längere Wartezeiten einstellen.

Deshalb sollten Sie wissen: Ihr Versicherer verlangt bei Kleinschäden für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme! Auch die Polizei führt bei Kleinschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch. Mit anderen Worten: Sie können den Unfall auch selbst aufnehmen. Ihr Protokoll wird von Ihrer Versicherung genauso anerkannt. Außerdem: Ihre Unterschrift unter dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und gilt nicht als Schuldanerkenntnis.

Tipp: Am einfachsten ist es, wenn Sie NOTFON D anrufen. Dort wird alles Wichtige zum Unfall telefonisch aufgenommen.