04.05.2010
Provozierte Verkehrsunfälle
Ein Unfall ist schnell passiert: Zu spät gebremst oder die Vorfahrt missachtet und schon trägt man nicht nur die Schuld, sonder auch den Schaden und die Kosten. Dabei ist die Schuldfrage auch bei klassischen Unfallsituationen keineswegs immer eindeutig: Oft werden solche Situationen absichtlich vom vermeintlichen Unfallopfer herbeigeführt, um Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung zu kassieren.
Durch Versicherungsbetrug entsteht den deutschen Kraftfahrtversicherern nach einer aktuellen Schätzung jedes Jahr ein Schaden von über 1,5 Milliarden Euro. Ein besonderes Phänomen dabei sind die sogenannten provozierten Verkehrsunfälle. Dabei handelt es sich meist um eine Unfallsituation mit offensichtlich eindeutiger Schuldfrage. In Wahrheit wurde die Kollision jedoch vom "0pfer" provoziert. Die eigentlichen Opfer bemerken meist nichts. Sie werden in der Regel zufällig ausgesucht und sehen sich selbst als Unfallverursacher.

Die gängigen Methoden
Drei Methoden kommen bei provozierten Unfällen besonders häufig zum Einsatz:
- Die Täter nutzen ihnen bekannte Besonderheiten der Verkehrsführung aus, beispielsweise eine Fahrbahnverengung oder Kreisel, und erzwingen beim Spurwechsel einen Streifschaden.
- Die Täter provozieren einen Auffahrunfall, indem sie bei einer Ampel, die von Gelb auf Rot schaltet, in letzter Sekunde abrupt abbremsen.
- Die Täter warten an einer Kreuzung mit rechts-vor-links-Regelung gezielt auf ein Fahrzeug, um dann im letzten Moment noch in die Kreuzung einzufahren. Das ausgewählte Fahrzeug kann nicht mehr ausweichen und es kommt zum Unfall.
Ziel der Täter, die häufig als organisierte Banden auftreten, ist es, sich über den abgerechneten Blechschaden möglichst viel Geld von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallopfers zu erschleichen. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall, bei dem sogar zum Teil schwere Verletzungen der Unfallbeteiligten in Kauf genommen werden, um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Dieser wird mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet.
Die Folgen für die Opfer von provozierten Verkehrsunfällen sind erheblich. Sie müssen für die Kosten des eigenen Schadens aufkommen, sofern dieser nicht über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. Zudem werden sie von ihrem Versicherer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und müssen mit einem Bußgeld und Punkten beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg rechen. Bei Fahranfängern steht unter Umständen sogar eine Nachschulung an.
Wie erkenne ich einen provozierten Unfall?
Folgende Hinweise könnten auf einen provozierten Unfall hindeuten:
- der Unfallbeteiligte zeigt routiniertes Auftreten und Vorgehen
- Zeugen schalten sich ein und üben zusätzlich Druck aus
- es gibt Anhaltspunkte für ein zielgerichtetes Handeln des Unfallkontrahenten (Fahrtrichtung- oder Spurwechsel vor dem Crash, Geschwindigkeit erhöht, Handzeichen gegeben, aber nachher bestritten)
- es gibt Hinweise auf Vorschäden am Fahrzeug
In der Praxis lassen sich provozierte Unfälle leider nur schwer erkennen. Haben Sie den Verdacht, dass ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, sollten Sie zur weiteren Beweissicherung unbedingt die Polizei hinzuziehen sowie Ihre Versicherung informieren. Wichtig sind beispielsweise Angaben darüber, ob der Unfallbeteiligte hätte bremsen oder ausweichen können, oder ob er sogar sein Fahrzeug beschleunigt hat. Entsprechenden Hinweisen kann die Polizei dann schon bei der Unfallaufnahme nachgehen. Ferner kann sie prüfen, ob die Fahrzeugschäden tatsächlich zum geschilderten Unfallhergang passen. Wichtig ist zudem, Fotos von den Unfallspuren, den Endlagen und von allen Seiten der beteiligten Fahrzeuge anzufertigen.
Der Versicherer kann außerdem durch unfallanalytische Gutachten und Simulationen den Unfallhergang rekonstruieren und bei einer entsprechenden Beweislage Strafanzeige stellen. Erschwert wird die Arbeit von Polizei und Versicherern dadurch, dass Verkehrsunfälle nicht zentral erfasst werden. Deshalb lässt sich nur schwer prüfen, ob ein Fahrzeug oder ein Unfallbeteiligter schon häufiger in einen Unfall verwickelt war. Nur im Zusammenspiel zwischen Unfallopfer, Versicherer und Polizei ist daher eine effiziente Aufklärung möglich.
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