29.04.2009
Erste Hilfe
Bei Unfallsituationen sind Sie rechtlich grundsätzlich verpflichtet, zu helfen. Unter erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die Sie an Ort und Stelle einleiten, bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. Dazu gehören die Absicherung der Unfallstelle, die Benachrichtigung des Notarztes und der Polizei sowie Sofortmaßnahmen bei Verletzten. Im Verbandskasten finden Sie Material, um eine erste Versorgung der Unfallopfer zu gewährleisten.
Folgende Maßnahmen sollten Sie an einem Unfall durchführen:
- Unfallstelle absichern!
- Notarzt und Polizei verständigen.
- Verletzte ermutigen, trösten und beruhigen (laut und deutlich mit ihnen reden)
- Lebenswichtige Funktionen kontrollieren (Puls, Atmung Herzschlag).
- Nicht ansprechbare Verletzte, die aber regelmäßig atmen, in stabile Seitenlage bringen. Atmung und Puls, ständig kontrollieren.
- Verletzte, die nicht mehr atmen: künstlich beatmen (Mund zu Mund oder Mund zu Nase), Herz-Lungen-Belebung.
- Wunden nicht mit Händen berühren, auswaschen oder ausspülen. Sterilen Verband auflegen.
- Bei brennender Kleidung: Feuer mit Decken, Tüchern, Mänteln ersticken. Verbrennungen nur mit sterilem Verband bedecken. Verletzten warm halten (Brandwunden nicht berühren).
- Verletzte (wegen möglicher innerer Verletzungen) nur im Notfall (Feuer, Explosionsgefahr, Verkehr) von der Unfallstelle fortschleifen, wenn erforderlich: Rettungsgriff anwenden.
Sicherheit