02.07.2012
Am Unfallort
Leicht gesagt - schwer getan: Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um noch größere Schäden zu verhindern. Doch wer gut informiert ist, weiß, was zu tun ist - und behält die Nerven. Lesen Sie in dieser Rubrik, welche Maßnahmen Sie an der Unfallstelle ergreifen sollten - Schritt für Schritt.
Unfallstelle absichern und räumen

Sichern Sie immer zuerst die Unfallstelle ab: Schalten Sie das Warnblinklicht ein. Falls die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann, stellen Sie ein Warndreieck auf: auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn rund 200 Meter vor der Unfallstelle. Achten Sie dabei darauf, ob sich der Unfallort an einer unübersichtlichen Stelle, z. B. an einem Hang oder in einer Kurve befindet, und stellen Sie das Warndreieck an einer gut sichtbaren Stelle auf.
Bei geringfügigen Schäden sorgen Sie dafür, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also wegen einer kleinen Beule oder eines zerbrochenen Scheinwerferglases nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren.
Tipp: Falls ein Fotoapparat zur Hand ist, fotografieren Sie die Unfallstelle, möglichst von verschiedenen Standpunkten.
Unfallort nicht verlassen
Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle! Sie müssen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch mit einem Regress der Versicherung von bis zu 5.000 Euro rechnen, das heißt, die Versicherung fordert die bezahlten Entschädigungen bis zu diesem Betrag wieder zurück.
Hilfe rufen
Bei einem Unfall mit Verletzten: Rufen Sie die Polizei unter 112 oder 110! Auch wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder ein vorgetäuschter Unfall vermutet wird, sollten Sie sofort die Polizei verständigen.
Bei reinen Blechschäden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfalls. Um Hilfe oder Abschlepp- oder Pannendienst anzufordern, nutzen Sie die nächst gelegene Notrufsäule. So kommt es nicht zu Missverständnissen durch falsche Ortsangaben und die Hilfe kann schnellstens erfolgen.
Falls keine Notrufsäule in der Nähe ist, rufen Sie Hilfe per Telefon. Wählen Sie dazu die wählen die kostenfreie Telefonnummer 0800/6683663 (= 0800 NOTFON D).Tipp: Am besten die Nummer gleich im Handy abspeichern!
Unfallprotokoll anfertigen
Wenn Sie darauf verzichten, die Polizei zu verständigen, fertigen Sie unbedingt ein Unfallprotokoll an. Ein von Ihnen und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht.
Verwenden Sie möglichst den Europäischen Unfallbericht, auch wenn der Unfall im Inland passiert ist. Das Formular hilft, in der Hektik des Unfalls nichts zu vergessen. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrer Versicherung oder können ihn gleich rechts bestellen. Zeichnen Sie dazu eine Skizze und falls möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
Wenn Sie keinen Europäischen Unfallbericht zur Hand haben, achten Sie darauf, dass das Protokoll folgende Angaben enthält:
- Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer
Tipp: Lassen Sie sich Führerschein oder Ausweispapiere zeigen! - Name der Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen
- Schilderung des Unfallhergangs
- Unterschriften von Unfallverursacher und Geschädigtem
- Nummer der Grünen Karte
Tipp: Bei Fahrzeugen aus einigen Ländern ist der Versicherungsnachweis an der Frontscheibe aufgeklebt. Wichtig: Geben Sie im Unfallprotokoll kein voreiliges Schuldanerkenntnis ab. Ihre Unterschrift auf dem Protokoll hat keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
Schaden melden - noch an Ort und Stelle
Am besten Sie rufen gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten die kostenlose Vanity-Nummer 0800 NOTFON D (0800/6683663) an. So ersparen Sie sich auf jeden Fall die schriftliche Schadenanzeige und sorgen für eine schnelle Bearbeitung. Auch ein Unfallprotokoll erübrigt sich dadurch.
Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter eventuell in der Aufregung vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Service ist unter 0800 - 25 0 26 00 rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar und nennt Ihnen die Versicherung des Unfallgegners. So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv werden und schneller an Ihr Geld kommen.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich, informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft.
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