14.04.2009
Rechtliche Konsequenzen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fakt ist, dass sich Autofahrer, die unter Drogeneinfluss fahren, genauso strafbar machen wie diejenigen, die Alkohol trinken und sich ans Steuer setzen. Und falsch ist, dass Drogen nicht nachgewiesen werden können. Mit Hilfe spezieller Drogenschnelltests, die bei Verkehrskontrollen seit 2004 flächendeckend eingesetzt werden, können sogar Drogenspuren sicher nachgewiesen werden.
Im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine Grenzwerte. Schon der Nachweis geringster Mengen führt zu Bußgeldern und dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle - eine richterliche Anordnung ist dazu nicht erforderlich.
Wer beim Fahren mit Drogen ertappt wird, dem drohen nach §24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Geldbußen von 250 bis 750 Euro, bis zu drei Monate Führerscheinentzug und vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Der Erstverstoß wird mit 250,- Euro, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten geahndet. Im Wiederholungsfalle beträgt das Bußgeld bereits 500,- Euro, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte. Jede weitere Tat kostet danach 750,- Euro, drei Monate Fahrverbot und weitere vier Punkte. Die Beschreibung der Tatbestände und Strafen für das Fahren unter der Wirkung berauschender Mittel können im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden.
Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, macht sich der Fahrer zudem strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen. Hinzu kommen kostspielige medizinisch-psychologische Gutachten und regelmäßige Drogen-Screenings. Die Kosten summieren sich so rasch auf viele tausend Euro.
In der umfangreichen Urteile-Datenbank auf Versicherung und Verkehr finden Sie verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Drogen am Steuer. Geben Sie einfach in der Suchmaske das Wort "Drogen" ein.
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