25.01.2013
"Erwischt": Verwarnung, Bußgeld, Punkte
Hier finden Sie eine Übersicht über die straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei Alkohol am Steuer.
| Alkohol im Blut | Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen | Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen | Wenn es zu einem Unfall kommt | Versicherungsschutz bei Alkoholunfällen |
|---|---|---|---|---|
| 0,3 Promille Alkohol zeigt Wirkung |
Keine Konsequenzen | 7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Kasko-Versicherung kann bei einem Unfall die Zahlung verweigern. Die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall 5.000 Euro Regress nehmen. |
| 0,5 Promille Doppeltes Unfallrisiko |
4 Punkte Geldbuße bis 3.000 Euro Fahrverbot bis 3 Monate |
7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Kasko-Versicherung kann bei einem Unfall die Zahlung verweigern. Die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall 5.000 Euro Regress nehmen. |
| Ab 1,1 Promille Über zehnfaches Unfallrisiko |
7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die eigene Kasko-Versicherung kann bei einem Unfall die Zahlung verweigern. Die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall 5.000 Euro Regress nehmen. |
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