Auto > Sicherheit > Sicher ans Ziel > Alkohol am Steuer > Bußgeld und Punkte

25.01.2013

"Erwischt": Verwarnung, Bußgeld, Punkte

Hier finden Sie eine Übersicht über die straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei Alkohol am Steuer. 

Alkohol im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt Versicherungsschutz bei Alkoholunfällen
0,3 Promille

Alkohol zeigt Wirkung
Keine Konsequenzen 7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Kasko-Versicherung kann bei einem Unfall die Zahlung verweigern.

Die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall 5.000 Euro Regress nehmen.
0,5 Promille

Doppeltes Unfallrisiko
4 Punkte

Geldbuße bis 3.000 Euro

Fahrverbot bis 3 Monate
7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Kasko-Versicherung kann bei einem Unfall die Zahlung verweigern.

Die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall 5.000 Euro Regress nehmen.
Ab 1,1 Promille

Über zehnfaches Unfallrisiko
7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
7 Punkte

Geld-oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis
Mithaftung, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Die eigene Kasko-Versicherung kann bei einem Unfall die Zahlung verweigern.

Die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann bei einem alkoholbedingten Unfall 5.000 Euro Regress nehmen.