14.12.2010
Feuerwerkskörper: Autos in Gefahr?

Rund 38 Millionen Euro zahlen die Deutschen Versicherer jedes Jahr für Schäden durch brennende Adventskränze, Weihnachtsbäume und verunglückte Silvesterknaller. Sind die Feuerwerkskörper auch eine ernstzunehmende Gefahr für parkende Autos?
Kurz: Die Karosserie von Pkw ist durch handelsübliche Silvesterraketen kaum gefährdet. Wenn Reste oder ausgebrannte Raketen auf die Autos fallen, sind keine größeren Beschädigungen zu befürchten. Auch dass das Auto Feuer fängt, ist im Grunde ausgeschlossen.
Werden die Kracher jedoch aus kurzer Entfernung auf ein Auto oder in das Innere des Pkw geworfen, können größere Schäden an Lack, Scheiben oder Inneneinrichtung entstehen.
Wer haftet für den Schaden? Welche Versicherung zahlt?
Wenn der Schaden entdeckt wird, kann der Übeltäter in der Regel nicht mehr ermittelt werden. Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt auch die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein.
Auf frischer Tat ertappt, haftet der Verursacher in jedem Fall für den entstandenen Schaden, und seine Privathaftpflichtversicherung muss die Reparaturkosten begleichen - aber nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Ein wenig komplizierter ist die Rechtslage, wenn Kinder mit Böllern gespielt und Schäden angerichtet haben. Ein Kind unter sieben Jahren haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die es anrichtet. Wenn jedoch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wird der Schaden von der Familien-Haftpflichtversicherung beglichen.
Schaden innerhalb einer Woche melden
Schäden am Auto durch Silvesterkracher müssen - wie andere Schäden auch - der Versicherung innerhalb einer Woche gemeldet werden. Außerdem muss dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden, den frischen Schaden zu begutachten.
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