Bei dichtem Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Als Höchstgeschwindigkeit gilt dann Tempo 50.
In der dunklen Jahreszeit sollten Scheinwerfereinstellung, ebenso Rückleuchten, Bremslichter und Nebelschlussleuchte auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Wie werden die Kabel an der Batterie angeschlossen, damit der richtige Funke überspringt.
Ist Ihr Auto startklar für Herbst und Winter? Hier eine Checkliste des GDV.
Befreien Sie vor Fahrtantritt alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis; ein kleines Guckloch reicht für den sicheren Durchblick nicht aus. "Kratzmuffel", die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Bei einem Unfall droht unter Umständen sogar eine Mithaftung.
In der dunklen Jahreszeit sollte man das getönte Visier unbedingt durch ein klares neues ersetzen. Gegen Beschlagen hilft ein Spritzer Spülmittel auf der Innenseite des Visiers.
Zu einem verkehrsicheren Rad gehört auch funktionierendes Licht. Was zur Beleuchtung des Fahrrades gehört, ist in § 67 der StVO geregelt.