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Licht und Sicht

Im Winter sollten alle Verkehrsteilnehmer zur eigenen und zur Sicherheit anderer für eine gute Sicht sorgen! Im Spezial "Licht und Sicht" haben die deutschen Versicherer einige Tipps zum Thema zusammengefasst.

Bei Nebel: Runter vom Gas!

Nebel und schlechte Sicht
Bei dichtem Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Als Höchstgeschwindigkeit gilt dann Tempo 50.
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Lichtanlage prüfen und reinigen

In der dunklen Jahreszeit sollten Scheinwerfereinstellung, ebenso Rückleuchten, Bremslichter und Nebelschlussleuchte auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
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Starthilfekabel richtig anschließen

Wie werden die Kabel an der Batterie angeschlossen, damit der richtige Funke überspringt.
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Winter-Checkliste

Ist Ihr Auto startklar für Herbst und Winter? Hier eine Checkliste des GDV.
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Für gute Sicht sorgen

Befreien Sie vor Fahrtantritt alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis; ein kleines Guckloch reicht für den sicheren Durchblick nicht aus. "Kratzmuffel", die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Bei einem Unfall droht unter Umständen sogar eine Mithaftung.
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Der Helm

In der dunklen Jahreszeit sollte man das getönte Visier unbedingt durch ein klares neues ersetzen. Gegen Beschlagen hilft ein Spritzer Spülmittel auf der Innenseite des Visiers.
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Fahrrad-Beleuchtung

Zu einem verkehrsicheren Rad gehört auch funktionierendes Licht. Was zur Beleuchtung des Fahrrades gehört, ist in § 67 der StVO geregelt.
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