08.04.2009
Bei Schnee und Eis: Winterreifen
Winterreifen ja oder nein? Für die Umrüstung spricht, dass Winterreifen durch ein spezielles Profil und besondere Kautschukmischungen bei Eis und Schnee eine gute Haftung bieten und so die Sicherheit in der kalten Jahreszeit erhöhen können. Eine generelle gesetzliche Pflicht zum Fahren mit Winterreifen gibt es jedoch nicht.

Auch in der Neufassung der Straßenverkehrsordnung, die im Frühjahr 2006 verabschiedet wurde, ist keine Ausrüstungs-Pflicht mit Winterreifen eingeführt worden. In dem betreffenden Passus in Paragraph 2, Absatz 3a der StVO ist nicht einmal ausdrücklich von Winterreifen die Rede, sondern von "geeigneter Bereifung". Im Wortlaut heißt es: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." Damit hat der Gesetzgeber hier eine Klarstellung vorgenommen. Auch nach bisherigem Recht mussten sich die Autofahrer auf winterliche Verkehrsverhältnisse einstellen.
Bei Verstößen gegen die neue Regelung wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei zusätzlicher Behinderung des Verkehrs ein Bußgeld von 40 Euro erhoben. Die Frage, wann ein Verstoß vorliegt, wird im Einzelfall beantwortet werden müssen.
Auf jeden Fall muss im Winter die Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst werden. Nebel, Dunkelheit, Regen, Schnee oder Eis lassen das Unfallrisiko um ein Vielfaches ansteigen. Reduziertes Tempo, ausreichender Abstand, vorausschauendes Fahren und vorsichtiges Bremsen sollten selbstverständlich sein.
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