14.04.2009
Verwarnungs- und Bußgelder
Wer Kinder nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschrift im Auto sichert, dem droht ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld mit Punkteeintrag in Flensburg. Verstöße gegen die Sicherungspflicht sowie grobe Fehlbedienungen, die Ursache einer Verletzung sind, können im Schadenfall wegen Mitverschuldens zu einer Minderung von Schmerzensgeldansprüchen führen. Lassen Sie es nicht dazu kommen: vor allem aber für die Sicherheit Ihrer Kinder!
Beachten Sie auch bei Fahrten im Ausland die dort geltende Sicherungspflicht für Kinder im Auto; am besten ist, wenn Sie bei der Sicherung Ihrer Kinder nach der in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelung handeln.
Wichtig: Versäumen Sie es nicht, bereits auf der ersten Fahrt vom Krankenhaus bzw. der Entbindungsklinik Ihr neugeborenes Kind in einem geeigneten Kinderschutzsystem (z. B. rückwärts gerichtete Babyschale) zu sichern.
Verwarnungsgeld
- Kind im Erwachsenengurt: 30,- Euro
- Mehrere Kinder mit Erwachsenengurt: 35,- Euro
Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg
- Kind ungesichert: 40,- Euro
- Mehrere Kinder ungesichert: 50,- Euro
Sicherheit