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20.03.2009

Tipps zur Autoversicherung

Versicherungen

Wenn Fahranfänger zum ersten Mal bei einem Versicherer ein Auto versichern lassen, liegt ihr Beitragssatz meist bei 230 oder sogar 260 Prozent des Grundbeitrags, weil das Risiko nicht eingeschätzt werden kann.

Wer jedoch die Anmeldung als Zweitwagen über die Eltern nutzt, kommt so auf eine Einstufung von 140 oder gar 85 Prozent. Schon die Anmeldung des Fahrzeugs bei der gleichen Gesellschaft wie das der Eltern kann zu großen Einsparungen führen. 

Grundsätzlich ist auch die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf ihre Kinder möglich. Beim Übertrag auf eine andere Person kann diese allerdings höchstens nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie sie seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Zum Beispiel kann der Vater, der über 15 schadenfreie Jahre zurückblicken kann, nur sieben davon auf seinen 25-jährigen Sohn übertragen (der seit seinem 18. Lebensjahr über einen Führerschein verfügt).

Die Schadenfreiheitsklasse kann in der Regel aber nur übertragen werden, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem der Rabatt übernommen werden soll, nicht länger als zwölf Monate unterbrochen war.

Auch unfallfreie Jahre als Moped- oder Motorradfahrer können unter Umständen geltend gemacht werden. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach allen Möglichkeiten und lassen Sie sich beraten!