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24.04.2009

Alkoholverbot für junge Fahrer unter 21

Der Bundestag hat zum 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für junge Fahrer beschlossen. Die Nullpromillegrenze soll für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gelten.

Die Unfallforschung der Versicherer erwartet von diesem Beschluss vor allem einen Rückgang der schweren Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Junge Fahrer im Alter von 18-21 Jahre waren im Jahr 2005 an rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden beteiligt. Allerdings liegt die Zahl der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21-25-jährigen mit fast 18 Prozent noch höher, als in der Gruppe der ganz jungen Fahrer. Bei älteren Fahrern nimmt die Zahl der Alkoholunfälle zwar ab, allerdings ist ihre Blutalkoholkonzentration dann oft höher.

"Nun müsse man die Unfallentwicklung in den nächsten Jahren beobachten. Bei positiven Ergebnissen könne man durchaus überlegen, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das Alkoholverbot am Steuer mit einbezogen werden kann", so Siegfried Brockmann, Leiter der GDV-Unfallforschung.

Bei jungen Fahranfängern ist Alkohol im Straßenverkehr immer noch eine der Hauptunfallursachen. Mangelnde Fahrpraxis in Verbindung mit Alkoholgenuss erhöht das ohnehin schon höhere Unfallrisiko von Fahranfängern, was in der Vergangenheit an Wochenenden häufig zu Unfällen mit tödlichem Ausgang geführt hat.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Unfallgefahr: Risikogruppe 18-24-Jährige sowie in den Artikeln "Alkohol am Steuer" bzw. "Drogen am Steuer".