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09.12.2010

Bei Schnee und Eis: Winterreifen

Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte gilt seit dem 04.12.2010 per Gesetz auch in Deutschland. Wer sein Auto nicht an winterliche Straßenverhältnisse anpasst und aufgrund falscher Bereifung den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Dabei ist die fällige Strafe von bisher 40 Euro auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg angehoben worden.

Winterreifen

Wer sein Auto mit Sommerreifen bei schlechtem Wetter stehen lässt und nicht am Straßenverkehr teilnimmt, muss im Übrigen auch keine Konsequenzen fürchten.

Für die Umrüstung spricht aber nicht nur das Gesetz sondern auch die Sicherheit. Winterreifen bieten durch ein spezielles Profil und besondere Kautschukmischungen auch bei niedrigen Temperaturen und schlechter Witterung eine gute Haftung.

Die Haftpflichtversicherung greift natürlich auch weiterhin dann, wenn der Versicherungsnehmer mit Sommerreifen bei winterlichen Temperaturen einen Unfall verursacht. Der Geschädigte wird also bezahlt, ihn kann aber bei ebenfalls falscher Bereifung unter Umständen eine Mitschuld treffen. Denn der Haftungsanteil der Unfallbeteiligten richtet sich danach, ob eine falsche Bereifung die Ursache für den Unfall war.

Auch der Schutz der Vollkasko-Versicherung  hat nichts mit der bereifung zu tun: Nur wer sich grob fahrlässig verhält, also gegen jede Vernunft ein hohes Risiko eingeht, muss mit einer reduzierten Leistung im Schadenfall rechnen. Allerdings verzichten viele Kfz-Versicherer ohnehin im Vertrag auf den Einwand wegen grober Fahrlässigkeit.  

Auf jeden Fall muss im Winter die Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst werden. Nebel, Dunkelheit, Regen, Schnee oder Eis lassen das Unfallrisiko um ein Vielfaches ansteigen. Reduziertes Tempo, ausreichender Abstand, vorausschauendes Fahren und vorsichtiges Bremsen sollten selbstverständlich sein.