Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Regulierung von Auslandsunfällen
Seit Januar 2003 macht die 4.KH-Richlinie die Regulierung von Auslandsunfällen viel einfacher. Dazu muss jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland der EU einen Beauftragten für die Schadenregulierung benennen, an den sich Geschädigte wenden können.
Die offizielle Auskunftsstelle in Deutschland ist der Zentralruf der Autoversicherer, eine Einrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft.
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Wie ist die Auskunftsstelle erreichbar?
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Grundsätzlich auf gleichem Wege wie der bekannte Zentralruf der Autoversicherer: telefonisch unter 0180 - 25026 oder per Fax unter (040) 33965401. Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr zu erreichen.
Einschränkung: Telefonische Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen werden zur Zeit montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegengenommen.
Es wird empfohlen, Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen per Fax oder E-Mail zu stellen, um eine schriftliche Rückantwort mit allen für die Schadenregulierung notwendigen Daten erhalten zu können.Kategorie: Regulierung von Auslandsunfällen -
In welchen Staaten kann die Auskunftsstelle ermitteln?
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In allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
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Gibt es weiterhin das Grüne-Karte-Büro und wofür ist dieses zuständig?
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Ja, sofern der Unfall in Deutschland stattgefunden hat, kann sich der Geschädigte nach wie vor an das Grüne Karte-Büro wenden.
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Bearbeitet die Auskunftsstelle auch Anfragen zu Schäden, die sich vor dem 1. Januar 2003 ereignet haben?
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Nein, das neue System kann nur für Schäden, die sich ab dem 1. Januar 2003 ereignet haben, genutzt werden.
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Welche Daten werden benötigt, um ermitteln zu können?
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Es werden Zulassungsstaat und Kennzeichen vom Fahrzeug des Unfallgegners sowie das Schadendatum benötigt.
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Worin besteht die Auskunft genau?
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Sie erhalten grundsätzlich Angaben über das Versicherungsverhältnis Ihres Unfallgegners sowie einen von seinem Versicherungsunternehmen in Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten, an den Sie sich mit Ihrer Korrespondenz wenden können.
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Entstehen Kosten?
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Nein, außer den Telefonkosten entstehen dem Geschädigten für die Anfrage keine Kosten.
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
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Für die Ermittlung zu ausländischen Kennzeichen wird mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Tagen bis ca. zwei Wochen gerechnet.
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Ersetzt eine Anfrage bei der Auskunftsstelle die Schadenmeldung bei der zuständigen ausländischen Versicherung?
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Nein, Ansprüche müssen bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bzw. dessen in Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten geltend gemacht werden.
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Kann die Auskunftsstelle bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen?
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Nein, sie kann nur den Kontakt zum gegnerischen Versicherungsunternehmen bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten herstellen.
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Gibt es pro Land einen Schadenregulierungsbeauftragten für alle Versicherungsunternehmen?
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Nein, jedes Versicherungsunternehmen benennt individuell seinen eigenen Schadenregulierungsbeauftragten.
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Gibt es eine Liste aller Schadenregulierungsbeauftragten?
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Zur Zeit nicht. Die Auskunftsstelle nennt den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten jeweils im Einzelfall.
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