Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Homejacking
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Zahlt die Versicherung überhaupt bei Homejacking?
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Ja, die Versicherung zahlt bei Homejackig, wie bei anderen Fällen von Autodiebstahl auch. Allerdings ist der Versicherungsnehmer für den Einbruch beweispflichtig. Fehlen der Polizei und dem dem Versicherer glaubhafte Belege für den Wohnungseinbruch und Schlüsseldiebstahl, muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden.
Kategorie: Homejacking -
Übernimmt die Teilkasko den Schaden, wenn auch der Fahrzeugbrief gestohlen wurde?
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Ja! Für den Versicherer stellt es keinen Unterschied dar, ob nur die Fahrzeugschlüssel, der Fahrzeugschein und/oder der Fahrzeugbrief gestohlen wurde. Maßgebend ist allein der nachgewiesene Einbruch.
Kategorie: Homejacking -
Gibt es Fälle, in denen der Versicherer nicht zahlen würde - etwa bei grob fahrlässigem Verhalten?
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Grob fahrlässig hieße, dass der Versicherungsnehmer sämtliche objektiven und subjektiven Fragen der Sicherheit außer Acht gelassen hat, zum Beispiel, wenn man in Urlaub fährt, die Fenster der Wohnung offen stehen lässt oder das Auto nicht abschließt. Wer seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt, ist auf der sicheren Seite, das heißt, wenn Auto und Wohnung verschlossen und die Autoschlüssel unter Verschluss gehalten werden.
Kategorie: Homejacking -
Gibt es Abzüge bei der Versicherungsleistung, wenn etwa der Autoschlüssel nicht versteckt war?
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Nein. Probleme sind nur zu erwarten, wenn der Versicherungsnehmer unwahre Angaben macht, Belege oder Tatsachen fingiert oder versucht, die Höhe des Schadens zu manipulieren. Dann hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu verweigern.
Kategorie: Homejacking -
Wie verhalte ich mich bei einem Homejacking-Fall richtig, um die Versicherungsleistung nicht zu gefährden?
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Das ist ganz einfach: nicht selbst "aktiv" werden und an der Einbruchstelle herumräumen, sondern den Einbruch unverzüglich bei der Polizei melden, damit die Spuren gesichert werden können. Dann sollte der Schaden sofort dem Versicherer gemeldet werden.
Kategorie: Homejacking
Sicherheit