Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum (Ver-)Kauf von Gebrauchtwagen
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Wann kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden?
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Die Kfz-Versicherung kann grundsätzlich einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Da die meisten Autoversicherungen bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen, ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die schriftliche Kündigung bei der Versicherung vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in folgenden Fällen:
- bei Fahrzeugwechsel, d.h. beim Kauf eines Pkw
- im Schadenfall
- bei einer Tariferhöhung
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Wann muss ich beim Gebrauchtwagenkauf eine Kfz-Versicherung abschließen, vor dem Kauf oder nachher?
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Wenn Sie einen Wagen kaufen, müssen Sie spätestens bei der Zulassung beim Straßenverkehrsamt einen Nachweis über eine Versicherung vorlegen. Sie schließen die Versicherung also nach dem Kauf, aber vor der Ummeldung des Wagens auf Ihren Namen ab. Bei der Zulassung also die Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte) nicht vergessen!
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Worauf sollte der Käufer eines gebrauchten Pkw unbedingt achten?
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Der Käufer sollte sich auf jeden Fall vergewissern, dass für das Auto Versicherungsschutz besteht, ehe er losfährt. Am besten lässt er sich vom Verkäufer die Versicherungspolice und den Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist, zeigen. Denn sonst läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung angerichtete Schäden aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Für die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle reicht die Versicherungsbestätigungskarte als Versicherungsnachweis aus.
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Worauf sollte der Verkäufer eines gebrauchten Pkw unbedingt achten?
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Weil der "alte", vom Verkäufer abgeschlossene Versicherungsvertrag so lange bestehen bleibt, bis der Käufer eine neue Versicherung nachweist, sollte der Verkäufer unbedingt darauf achten, dass das Auto möglichst bald umgemeldet wird. Um Probleme zu vermeiden, notieren Sie am besten im Vertrag die genaue Uhrzeit und das Datum, wann das Fahrzeug dem Käufer übergeben wurde und setzen eine Frist, in der das Auto umgemeldet werden muss. Melden Sie den Verkauf Ihres Pkw unbedingt der zuständigen Zulassungsstelle und Ihrem Versicherer. Das einfachste ist, Sie schicken je eine Kopie des Kaufvertrags an die Kfz-Zulassungsstelle und an die Versicherungsgesellschaft.
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Muss ich die Versicherung des vorherigen Pkw-Eigentümers übernehmen?
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Grundsätzlich gilt: Mit dem Kauf eines Autos übernimmt der Käufer zunächst auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag. Er hat aber das Recht, innerhalb eines Monats die bestehende Versicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Die Kündigung muss nicht explizit ausgesprochen werden. Das Kündigungsrecht gilt als wahrgenommen, wenn der Käufer das Auto mit der Versicherungsbestätigung seines Versicherers auf seinen Namen ummeldet. Die Zulassungsstelle leitet die Informationen an die Versicherer weiter. Es ist der Regelfall, dass der Käufer eine neue Versicherung abschließt.
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Bis wann muss die Versicherung über den Verkauf eines Pkw informiert werden?
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Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, die bestehende Versicherung rechtzeitig, spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Verkauf zu informieren. Andernfalls muss der Käufer z. B. Kündigungserklärungen des Verkäufers oder Mahnungen oder Rücktrittserklärungen des Versicherers gegenüber dem Verkäufer gegen sich gelten lassen. Außerdem läuft er Gefahr, dass die Versicherung ihn im Schadensfall in Regress nimmt.
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Welche Versicherungen muss ich für einen Pkw abschließen?
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Auf jeden Fall müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten mit Ihrem Auto zufügen. Der Geschädigte soll grundsätzlich finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall gar nicht passiert wäre. Nicht zwingend, aber sinnvoll ist der Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung. Zum Beispiel, um den Fall des Autodiebstahls abzusichern.
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Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
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Kündigt der Käufer die bestehende Versicherung, unterlässt es aber dann, eine neue Versicherung abzuschließen, wird die Zulassungsbehörde versuchen, das Auto aus dem Verkehr zu ziehen, weil für das Auto kein Versicherungsschutz mehr besteht.
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Wer haftet, wenn der Käufer noch vor der Ummeldung des Wagens einen Schaden verursacht?
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Verursacht dann der Käufer noch vor der Ummeldung einen Unfall, zahlt der bisherige, noch zuständige Versicherer den Schaden. Der Verkäufer wird aber im Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft. Er haftet allerdings in jedem Fall für die Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr.
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Welche Versicherung haftet, wenn bei der Probefahrt ein Unfall passiert?
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Wenn bei der Probefahrt ein Unfall passiert, haftet der (noch) Eigentümer des Wagens bzw. sein Versicherer. Schäden, die Dritten zugefügt wurden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden an dem zu verkaufenden Wagen die Kaskoversicherung (wenn vorhanden).
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Wenn ich einen Zweitwagen kaufe und bei demselben Versicherer versichere, werde ich dann günstiger eingestuft?
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Die Einstufung von Zweitwagen handhaben die Versicherer verschieden und ist meistens an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Generell ist es günstiger, einen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern.
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Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen?
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a, grundsätzlich ist es möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person zu übertragen. Jedoch gibt es dafür bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen unterschiedliche Regelungen. Meist ist dies möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
Der Schadenfreiheitsrabatt wird vollständig auf die andere Person übertragen werden und steht der "rabattabgebenden" Person nicht mehr zur Verfügung.Beim Übertrag auf eine andere Person kann diese allerdings höchstens nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie sie seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Zum Beispiel kann der Vater, der über 15 schadenfreie Jahre zurückblicken kann, nur sieben davon auf seinen 25-jährigen Sohn übertragen (der seit seinem 18. Lebensjahr über einen Führerschein verfügt).
Die Schadenfreiheitsklasse kann in der Regel aber nur übertragen werden, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem der Rabatt übernommen werden soll, nicht länger als zwölf Monate geruht hat.
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Wie werden schadenfreie Jahre beim Versicherungswechsel angerechnet?
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Wenn Sie die Versicherung wechseln, werden in der Regel die schadenfreien Jahre Ihres bisherigen Vertrags übernommen. Bitte beachten Sie aber: Die Beitragssätze, die den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet sind, können von Versicherer zu Versicherer abweichen.
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Was muss man zur Zulassung des Wagens mitbringen?
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In der Regel benötigen Sie zur An- oder Ummeldung Ihres Autos folgende Unterlagen:
- Einfache Versicherungskarte (zum1. Januar 2003 wurde die "Doppelkarte abgeschafft.)
- Gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters und ggf. eine Vollmacht des Halters
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, o.ä.)
- ASU-Bescheinigung
- gegebenenfalls Abmeldebescheinigung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk wieder angemeldet wird.
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Wann ist ein Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?
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Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit einem abgemeldeten Fahrzeug ausgegeben. Vorteilhaft ist es vor allem für den Verkäufer eines Wagens. Beim Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs bleibt der alte Versicherungsvertrag bis zur Ummeldung bestehen. Um die damit verbundenen Risiken auszuschließen, kann der Verkäufer den Wagen abmelden und den Käufer bitten, ein Kurzzeitkennzeichen mitzubringen. Die Haftung für einen Unfall zum Beispiel liegt dann beim Käufer.
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