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12.01.2009

Winterausrüstung vorgeschrieben

Winterausrüstung

Im Gegensatz zu Deutschland ist in anderen europäischen Ländern auf vielen Strecken Winterausrüstung vorgeschrieben. Vor dem Antritt des Winterurlaubs sollten sich Autofahrer über die Vorschriften in dem jeweiligen Land informieren.

Alpenländer

In den Österreich, Schweiz und Frankreich besteht keine generelle Verpflichtung, in den Wintermonaten mit Winterreifen zu fahren. Bestimmte Strecken, zum Beispiel Land- oder Bergstraßen, sind nur für Fahrzeuge mit Winterausrüstung frei. Hier wird ein Durchfahrverbot angeordnet, mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Zu einer "Winterausrüstung" gehören auf jeden Fall Winterreifen.
In Italien können für bestimmte Streckenabschnitte und in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben sein. Im Aosta-Tal gilt eine Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis Mitte April des Folgejahres. 

Skandinavien

In Norwegen und Schweden besteht seit längerem Winterreifenpflicht, diese gilt aber nicht für Touristen. Anders in Finnland: Auf allen Straßen sind Winter- oder Ganzjahresreifen vorgeschrieben, auch für Touristen. Die Reifen müssen das "M+S" (steht für Matsch und Schnee) haben und ein Profil von mindestens drei Millimeter Tiefe aufweisen.