Sie wollen in den Urlaub und sich vorher über die wichtigsten Versicherungen rund um die Reise informieren? Auf diesen Seiten finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Reiseversicherungen für das In- und Ausland.
Bei der Regulierung eines Auslandsunfalls gilt das nationale Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Wichtig zu wissen: Weil in vielen Ländern die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht oft niedriger sind als in Deutschland, fallen die Entschädigungen geringer aus.
Um die Aufnahme des Unfallschadens im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet, der inhaltlich und grafisch europaweit völlig identisch ist: den "Europäischen Unfallbericht".
Soweit nicht anders vereinbart, sind Pkw-Zubehörteile ohne Beitragsaufschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug eingebaut, unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch Halterungen fest verbunden sind. Dies gilt zum Beispiel auch für einen Dachträger für Ski.
In manchen Ländern ist Alkohol am Steuer völlig tabu. Informieren Sie sich hier vor Antritt Ihrer Reise über die gesetzliche Lage in Ihrem Urlaubsland.
In einigen EU-Ländern sind Autofahrer seit Beginn 2005 dazu verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese nach einer Panne oder einem Unfall auf Landstraßen oder Autobahnen zu tragen. Ignorieren Fahrzeugführer diese Vorschrift, drohen Geldbußen.