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09.03.2009

Vor der Abfahrt Versicherungsschutz überprüfen

Wer mit dem Auto, Motorrad oder Wohnmobil in den Urlaub fährt, sollte sich zuvor erkundigen, ob auch der Versicherungsschutz im jeweiligen Land gilt.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise ist in Europa gültig und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (beispielsweise die Kanaren, Madeira, Guadeloupe). In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann aber auch eine Erweiterung des Geltungsbereiches vereinbart werden. 

Wichtig: Der asiatische Teil der Türkei gehört nicht zu Europa, ebenso wenig Marokko. Vor der Reise dorthin sollte man also unbedingt mit der eigenen Kfz-Versicherung sprechen, ob sich der Versicherungsschutz erweitern lässt!

Kaskoversicherung

In der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko), der Kraftfahrtunfallversicherung und beim Autoschutzbrief können Erweiterungen, theoretisch aber auch Einschränkungen, des Geltungsbereichs vereinbart werden. Abweichungen sollten im Versicherungsvertrag festgehalten sein.

Vor allem Mietwagenunternehmen schränken den Kaskoschutz teilweise für ost- oder südeuropäische Länder wegen des erhöhten Diebstahlrisikos ein. Immer vor der Reise in den Vertrag schauen!

Wer eine Grüne Karte hat, die auch für außereuropäische Staaten gilt (z.B. asiatischer Teil der Türkei, Israel, Marokko, Tunesien), hat dort auch Haftpflichtversicherungsschutz - allerdings nur zu den meist niedrigeren Deckungssummen der jeweiligen Staaten. Hier finden Sie die Deckungssummen der Länder und die Liste der Länder, in denen die Grüne Karte vorgeschrieben ist, etwa Albanien oder Bosnien.

Andere Reiseversicherungen

Privathaftpflicht, Reisegepäck-, Unfall- und Lebensversicherungen sind weltweit gültig. Wenn Sie mehr über diese Versicherungen wissen wollen, bestellen Sie sich kostenlos die GDV-Broschüre "Reisen ohne Risiko - Richtig versichert in den Urlaub".