01.05.2009
Unfall und Schäden
- Lesen Sie noch vor dem Start mit dem Mietwagen im Vertrag genau durch, was bei der Schadenmeldung beachtet werden muss.
- Bei Beschädigungen oder Unfall sollten Sie, wenn möglich, die Polizei rufen.
- Notieren Sie Namen und Dienststellen des aufnehmenden Polizeibeamten.
- Verlangen Sie von der Polizei unbedingt eine Kopie des Unfallberichts.
- Notieren Sie alle Namen und Anschriften (Hotel- und Heimatanschrift) der Beteiligten und Zeugen. Einfacher geht die Unfallaufnahme mit dem Europäischen Unfallbericht.
- Falls eine Kamera zur Hand ist, machen Sie Fotos von der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und/oder den Beschädigungen. Sichern Sie Beweise, zum Beispiel lose Teile.
- Wenn ein Arztbesuch notwendig ist: Lassen Sie sich ein Attest ausstellen - viele ausländische Haftpflichtversicherer akzeptieren ein im Nachhinein erstellte deutsche Atteste nicht.
- Benachrichtigen Sie bei Unfällen, Pannen und sonstigen Beschädigung sofort die Mietwagenfirma und sprechen die weitere Vorgehensweise, zum Beispiel den Tausch des Wagens, ab.
Sicherheit