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01.05.2009

Unfall und Schäden

  • Lesen Sie noch vor dem Start mit dem Mietwagen im Vertrag genau durch, was bei der Schadenmeldung beachtet werden muss.
  • Bei Beschädigungen oder Unfall sollten Sie, wenn möglich, die Polizei rufen. 
  • Notieren Sie Namen und Dienststellen des aufnehmenden Polizeibeamten.  
  • Verlangen Sie von der Polizei unbedingt eine Kopie des Unfallberichts.
  • Notieren Sie alle Namen und Anschriften (Hotel- und Heimatanschrift) der Beteiligten und Zeugen. Einfacher geht die Unfallaufnahme mit dem Europäischen Unfallbericht. 
  • Falls eine Kamera zur Hand ist, machen Sie Fotos von der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und/oder den Beschädigungen. Sichern Sie Beweise, zum Beispiel lose Teile. 
  • Wenn ein Arztbesuch notwendig ist: Lassen Sie sich ein Attest ausstellen - viele ausländische Haftpflichtversicherer akzeptieren ein im Nachhinein erstellte deutsche Atteste nicht. 
  • Benachrichtigen Sie bei Unfällen, Pannen und sonstigen Beschädigung sofort die Mietwagenfirma und sprechen die weitere Vorgehensweise, zum Beispiel den Tausch des Wagens, ab.