Auto > Diebstahl > Gut versichert > Die "Teileliste"

01.05.2009

Die "Teileliste"

In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) findet man auch die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile", kurz Teileliste genannt. Hierin führen die Versicherer auf, welche Fahrzeug- und Zubehörteile in der Kaskoversicherung mitversichert sind. Je nach Versicherung kann die Teileliste unterschiedlich ausfallen, fragen Sie im Zweifel nach!

Die Teile, die in der Kaskoversicherung abgedeckt sind, müssen

  • im Fahrzeug eingebaut sein, z. B. ein Bordcomputer
  • unter Verschluss gehalten werden, z. B. der Reservereifen
  • mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sein, z. B. ein Dachgepäckträger.

Beispiele, was automatisch versichert ist oder was gegen Zuschlag versichert werden kann: 

  • Die meisten Teile sind ohne Beitragszuschlag versichert, z. B. Außenspiegel, Bordcomputer, Gepäckträger, Lederpolsterung, Nebellampen, Sportlenkrad oder Spoiler.
  • Ohne Beitragszuschlag versichert, allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstwert sind z. B. Funkanlage mit Antenne, Mikrofon und Lautsprecheranlage oder Radioantenne.
  • Gegen Beitragszuschlag versicherbar sind z. B. die Auto-Bar oder Kühlbox, die fest eingebaute Telefonanlage oder fest eingebautes Wohnwageninventar.
  • Nicht versicherbar sind nicht direkt zum Auto gehörige Teile wie z. B. der elektrische Garagentoröffner, Autokarten, Fotoausrüstung (oberhalb einer bestimmten Wertgrenze) oder das Handy.