01.05.2009
Die "Teileliste"
In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) findet man auch die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile", kurz Teileliste genannt. Hierin führen die Versicherer auf, welche Fahrzeug- und Zubehörteile in der Kaskoversicherung mitversichert sind. Je nach Versicherung kann die Teileliste unterschiedlich ausfallen, fragen Sie im Zweifel nach!
Die Teile, die in der Kaskoversicherung abgedeckt sind, müssen
- im Fahrzeug eingebaut sein, z. B. ein Bordcomputer
- unter Verschluss gehalten werden, z. B. der Reservereifen
- mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sein, z. B. ein Dachgepäckträger.
Beispiele, was automatisch versichert ist oder was gegen Zuschlag versichert werden kann:
- Die meisten Teile sind ohne Beitragszuschlag versichert, z. B. Außenspiegel, Bordcomputer, Gepäckträger, Lederpolsterung, Nebellampen, Sportlenkrad oder Spoiler.
- Ohne Beitragszuschlag versichert, allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstwert sind z. B. Funkanlage mit Antenne, Mikrofon und Lautsprecheranlage oder Radioantenne.
- Gegen Beitragszuschlag versicherbar sind z. B. die Auto-Bar oder Kühlbox, die fest eingebaute Telefonanlage oder fest eingebautes Wohnwageninventar.
- Nicht versicherbar sind nicht direkt zum Auto gehörige Teile wie z. B. der elektrische Garagentoröffner, Autokarten, Fotoausrüstung (oberhalb einer bestimmten Wertgrenze) oder das Handy.
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