01.05.2009
Risiko IV: Diebstahl von Nutzfahrzeugen

Auch Nutzfahrzeuge stehen mittlerweile verstärkt im Fokus professioneller Täter, insbesondere organisierter Banden. Bei Lkw oder Baumaschinen ist der vorbeugende Einbruch- und Diebstahlschutz durch Schlösser oder Wegfahrsperren noch nicht auf dem Stand wie im PKW-Bereich - und das, obwohl es sich im Einzelfall um wesentlich höhere Werte handeln kann. Besondere Vorschriften für die Zulassung hat der Gesetzgeber bisher nicht für erforderlich gehalten.
Vorzugsweise werden Fahrzeuge mit einer neutralen Grundlackierung oder leicht entfernbaren Folienbeschriftungen entwendet. Ziel der Täter ist es, die gestohlene Ware schnellstmöglich mit geringem Aufwand zu anonymisieren um diese im In- und Ausland (z.B. Online-Börsen).gewinnbringend zu vermarkten. Diebstahl und Verkauf erfolgen häufig am Wochenende. Der Käufer hat so keine Chance die Angaben bei Behörden zu überprüfen. Erst bei der versuchten Ummeldung wird der Diebstahl entdeckt.
Dem Kaufinteressenten erschließt sich nicht immer die Historie eines solchen Fahrzeuges. Erwirbt der Käufer unwissend ein gestohlenes Fahrzeug, folgt bei Entdeckung die Beschlagnahme und Rückgabe an den tatsächlichen Eigentümer. Damit geht der gezahlte Kaufpreis entschädigungslos verloren, ein Rückgriff wäre nur gegenüber dem "meist nicht identifizierbaren" Verkäufer möglich.
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