01.05.2009
Versicherungsschutz
Der Diebstahl eines Pkw ist über die Fahrzeugversicherung abgedeckt. In der Teil- und Vollkaskoversicherung werden die Reparaturkosten oder der "Wiederbeschaffungswert" des Autos, also das, was der Fahrzeughalter für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges ausgeben muss, ersetzt.
Die Fahrzeugversicherung leistet Ersatz...
... wenn das Auto geklaut wurde
... wenn das Auto durch einen Einbruch beschädigt wurde
... wenn Teile aus oder vom Auto entwendet wurden.
Im Wortlaut heißt es dazu in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) (Mustertext):
"Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung."
Im Versicherungsvertrag ist genau geregelt, was und in welcher Höhe die Fahrzeugversicherung im Einzelnen ersetzt. In der so genannten Teileliste wird detailliert aufgeführt, welche Fahrzeug- und Zubehörteile versichert bzw. nicht versichert sind - vom Außenspiegel über das Autoradio bis hin zur edlen Lederpolsterung.
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